Die Stadtwerke Bayreuth Energie und Wasser GmbH haben ein Verfahren zur Ausweisung eines gemeinsamen Heilquellenschutzgebietes für die „Friedrichstherme“ und die „Wilhelminentherme“ beantragt. Der Stadtrat hat die Verwaltung damit beauftragt, dieses Verfahren durchzuführen. Die Stadt Bayreuth ist für den Erlass der entsprechenden Rechtsverordnungen zuständig.
Unterlagen, aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens ergeben, können ab Montag, 16. März, bis einschließlich 16. April im Amt für Umwelt- und Klimaschutz der Stadt Bayreuth, Wilhelm-Pitz-Straße 1, Gebäude A, Zimmer Nr. 1.06, eingesehen werden. Um eine vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0921 25-1403 wird gebeten. Zusätzlich sind die Unterlagen auf der Homepage der Stadt Bayreuth verfügbar und können dort eingesehen werden sowie auf der Homepage der Regierung von Oberfranken.
Wer seine Belange durch das Vorhaben berührt sieht, kann bis spätestens 30. April schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Bayreuth, Amt für Umwelt- und Klimaschutz, Einwendungen erheben. Auch hier wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Nach Ablauf dieser Frist werden die erhobenen Einwendungen erörtert. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden, verspätete Einwendungen können unberücksichtigt bleiben.
