Am 8. März wählen Bayreuths wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger den/die Oberbürgermeister/in und einen neuen Stadtrat. Vom 16. bis 20. Februar liegen die Wählerverzeichnisse für die Urnengänge im Neuen Rathaus aus.
Die Wählerverzeichnisse werden am Montag, 16. Februar, Dienstag, 17. Februar, und Donnerstag, 19. Februar, von 7.30 bis 17 Uhr, am Mittwoch, 18. Februar, von 7.30 bis 18 Uhr, und am Freitag, 20. Februar, von 7.30 bis 13 Uhr, im Einwohner- und Wahlamt der Stadt Bayreuth, Neues Rathaus, Luitpoldplatz 13, 3. Stock (Zimmer 306), barrierefrei zur Einsicht bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person eingetragenen Daten überprüfen. Das Stimmrecht kann nur ausüben, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder für unvollständig hält, kann innerhalb der oben genannten Einsichtsfrist Beschwerde einlegen.
Wahlberechtigte, die in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens bis 15. Februar 2026 eine Wahlbenachrichtigung mit einem Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Beschwerde gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Stimmrecht nicht ausüben kann.
Wer in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist und keinen Wahlschein besitzt, kann nur in dem Stimmbezirk abstimmen, in dessen Wählerverzeichnis er geführt wird. Wer einen Wahlschein besitzt, kann das Stimmrecht durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum der Stadt Bayreuth ausüben oder durch Briefwahl.
Der Wahlschein kann bis zum 6. März 2026, 15 Uhr, im Neuen Rathaus, Luitpoldplatz 13, 1. Stock, Zimmer Nr. 123, 124, 125 und 126, schriftlich, per Fax, Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form oder mündlich, nicht aber telefonisch, beantragt werden. Der mit der Wahlbenachrichtigung übersandte Vordruck kann verwendet werden.
Briefwahl
Die Wahlberechtigten erhalten mit dem Wahlschein je einen Stimmzettel für die Wahl des Stadtrats und des Oberbürgermeisters beziehungsweise der Oberbürgermeisterin, einen Stimmzettelumschlag für alle Stimmzettel, einen hellroten Wahlbriefumschlag für den Wahlschein, den Stimmzettelumschlag mit der Anschrift der Stadt Bayreuth, an die der Wahlbrief zu übersenden ist, sowie ein Merkblatt mit Erläuterungen für die Briefwahl. Der Wahlschein, der Stimmzettel und die Briefwahlunterlagen werden den Wahlberechtigten zugesandt. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tag vor dem Wahltag, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Bei der Briefwahl müssen die Stimmberechtigten den Wahlbrief mit den Stimmzetteln und dem Wahlschein so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle einsenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. Er kann dort auch abgegeben werden.
