Weihnachtsmarkt: Diese Verkehrsregeln gelten

Von Montag, 24. November, bis Dienstag, 23. Dezember, findet auf dem Stadtparkett der traditionelle Christ­kindlesmarkt statt. Dazu wird die Fußgängerzone Maximilianstraße bereits ab Samstag, 15. November, um 10.30 Uhr, bis einschließlich 24. Dezember zwischen Hohenzollernring / Untere Maximilianstraße und Kanzleistraße (Winterdorf) gesperrt. Das Radfahren im Marktgelände ist verboten. 

Eindrücke vom Christkindlesmarkt 2019

Im Rahmen des Sicherheitskonzeptes für den Christkindlesmarkt ist der Lieferverkehr während der gesamten Marktdauer nur eingeschränkt möglich. Der Lieferverkehr für die Maximilianstraße ist über das Mühltürlein werktags von 21 Uhr abends bis 10 Uhr morgens möglich. Die Durchfahrt des Christkindlesmarktes vom Mühltürlein Richtung Sophienstraße und umgekehrt ist untersagt. Alle Lieferanten werden um gegenseitige Rücksicht­nahme gebeten. Fahrgassen müssen frei bleiben und Wendemöglichkeit dürfen nicht zugeparkt werden.

Die Stadt Bayreuth weist weiterhin darauf hin, dass das Parken in Grünflächen, insbesondere entlang der Hindenburgstraße, untersagt ist. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden. Zudem befahren immer wieder Verkehrsteilnehmer verbotswidrig den gemeinsamen Rad- und Fußweg und gefährden damit Fußgänger und Radfahrer.

Parkplätze

Auf öffentlichen Parkplätzen sowie in den Tief­garagen und Parkhäusern stehen ausreichend Park­plätze zur Verfügung. Soweit die zentral gelegenen Parkplätze belegt sind, können Besucherinnen und Besucher zum Beispiel auf das Parkhaus an der Albrecht-Dürer-Straße oder die Parkplätze rund um die Kfz-Zulassungsstelle in der Dr.-Franz-Straße ausweichen.

Öffnungszeiten

Die Mindestöffnungszeiten des Christkindlesmarktes sind montags bis donnerstags von 10.30 bis 19.30 Uhr, freitags und samstags von 10.30 bis 21 Uhr und an Sonntagen von 11 bis 19.30 Uhr.