Mit Blick auf den Beginn der neuen Saison des Bayreuther Winterdorfs ab Mittwoch, 15. Oktober, weist die Stadt Bayreuth auf folgende Regelungen zur Verkehrsführung hin:
Lieferverkehr: Der Lieferverkehr im Bereich des Winterdorfes im Ehrenhof mit einer Durchfahrt der Fußgängerzone Maximilianstraße ist werktags nur von 0.00 bis 10.30 Uhr zugelassen. Außerhalb dieses Zeitfensters ist die Durchfahrt zwischen der Maximilianstraße 4 und Maximilianstraße 16 von 10.30 bis 24 Uhr vollständig gesperrt. Ein Abbiegen in die Kanzleistraße ist ganztägig nicht möglich.
Der Lieferverkehr in der Kanzleistraße ist bis zur Hausnummer 4 während der allgemeinen Lieferverkehrszeiten werktags von 17.30 bis 10.30 Uhr möglich. Aufgrund der Sperrmaßnahmen ist jedoch eine Durchfahrt zur Maximilianstraße nicht möglich (Sackgasse!).
Stadtbus-Linienverkehr: Die Stadtbusse können den Sperrbereich ganztägig passieren, sodass sich in Bezug auf den Linienverkehr keine Einschränkung ergibt.