Winterdorf: Diese Verkehrsregeln gelten

Mit dem Beginn der neuen „Bayreuther Winterdorf-Saison“ ab Mittwoch, 14. Oktober, weist die Stadt Bayreuth auf folgende Regelungen in Bezug auf die Verkehrsführung hin:

Lieferverkehr: Der Lieferverkehr im Bereich des Winterdorfes/Ehrenhof mit einer Durchfahrt der Fußgängerzone Maximilianstraße ist werktags nur von 0.00 bis 10.30 Uhr zugelassen. Außerhalb des Zeitfensters ist die Durchfahrt zwischen der Maximilianstraße 4 und Maximilianstraße 16 von 10.30 bis 24 Uhr vollständig gesperrt. Ein Abbiegen in die Kanzleistraße ist ganztägig nicht möglich.

Der Lieferverkehr in der Kanzleistraße ist bis zur Hausnummer 4 während der allgemeinen Lieferverkehrszeiten werktags 17.30 bis 10.30 Uhr möglich. Aufgrund der Sperrmaßnahmen ist jedoch eine Durchfahrt zur Maximilianstraße nicht möglich (Sackgasse!).

Linienverkehr: Der Stadtbus kann den Sperrbereich ganztägig passieren, sodass sich in Bezug auf den Linienverkehr keine Einschränkung ergibt.