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Schlussabrechungen der Corona Wirtschaftshilfen

Seit dem Frühjahr 2020 haben die Wirtschaftsförderungen von Stadt und Landkreis für Unternehmen der Region wichtige regionale Informationen zu den aktuellen Regelungen und Angeboten rund um das Thema Corona auf einer Seite zusammengestellt. Die Seite wird inzwischen nicht mehr regelmässig aktualisiert, aber noch relevante Informationen und hilfreiche Links und Hotlines von Ministerien und Verbänden können noch abgerufen werden.

++++    AKTUELL    ++++    31.07.2023    ++++

Corona-Soforthilfen – Betriebe können einen Erlass der Rückforderungen beantragen

Laut der Pressemeldung des Bayerischen Wirtschaftsministeriums (https://www.stmwi.bayern.de/presse/pressemeldungen/pressemeldung/319-2023/) können betroffene Unternehmen die entsprechenden Anträge ab sofort stellen.
Wer weniger als 25.000 (ohne Unterhaltspflichtige) bzw. 30.000 Euro (mit Unterhaltspflichtigen) jährlich verdient, kann von der Rückforderung ausgenommen werden. Der Erlass kann immer nur nach einer Einzelfallprüfung erfolgen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Ratenzahlungen (über max. 24 Monate) können bereits seit 05.06.23 über die Online-Plattfoorm beantragt werden (Link s.u.).
Die Berechnung, Rückmeldung und ggf. Rückzahlung der Soforthilfe müssen bis zum 31.12.23 erfolgen.
Weiteren Infos zu häufig gestellten Fragen, Hotlinie usw. unter https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/soforthilfe-corona/

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Corona: Was gilt aktuell?

Seit 30. September 2022 in Kraft: Siebzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (17. BayIfSMV); (https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/)

Weitere aktuelle Informationen unter  https://www.stmwi.bayern.de/coronavirus/ und https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/.

Aktuelle Informationen zur Schlussabrechnung:

+++ Online-Portal +++

Die Schlussabrechnungen sind online möglich. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat hierfür ein Portal aktiviert, mit dem Schlussabrechnung der Coronahilfen eingereicht werden können. Frist für die Schlussabrechnung ist aktuell der 30. Juni 2023. Im Einzelfall eine Fristverlängerung bis 31.12.2023 beantragt werden.

 

+++ Aktuell (Feb. 2023) +++

Information zu den Schlussabrechungen der Corona Wirtschaftshilfen (Überbrückungshilfe I-IV, Neu-starthilfen, November- und Dezemberhilfe)

Die IHK für München und Oberbayern, die im Auftrag des Bayerischen Wirtschaftsministeriums seit Juni 2020 als Bewilligungsstelle für ganz Bayern die Abwicklung aller Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungshilfe I, II, III, III Plus, IV, Neustarthilfe, Neustarthilfe Plus, Neu-starthilfe 2022, November- und Dezemberhilfe, Bayerische Oktoberhilfe, Bayerische Härtefallhilfe mit Sonderhilfe Weihnachtsmärkte inkl. Schausteller und Corona-Sonderfonds für Messen und Ausstellungen) inkl. deren End- und Schlussabrechnungen  übernommen hat, informiert in ihrem Faktsheet#8 über anstehenden Schlussabrechungen.

Die IHK hat 98,5% von 445.555 Anträgen final bearbeitet und damit diese Phase der 1. Verfahrensstufe nahezu abgeschlossen. Nun steht die 2. Phase des Programms an: die Einreichung der End- und Schlussabrechnungen. Hierbei kann es auch zu Rückforderung von Fördergeldern kommen.

 

+++ Aktuell (Dez. 2022) +++

Corona-Soforthilfen Start des Rückmeldeverfahrens
Seit Ende  November werden an die Empfängerinnen und Empfänger der Soforthilfen sowohl postalisch als auch per E-Mail von den Bezirksregierungen im Auftrag des Bayerischen Wirtschaftsministeriums an die Verpflichtung zur Überprüfung der erhaltenen Corona-Soforthilfe erinnert, siehe Schreiben. Das Schreiben enthält einen Link / QR-Code zu einer Online-Plattform, über die sich die Abwicklung der erhaltenen Soforthilfen abschließen lässt.
Weitere Infos mit Online-Berechnungstool und FAQs: https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/soforthilfe-corona/
Bei Frage können Sie sich auch an die Service-Hotline: Tel. 089 57907066  bzw. E-Mail-Hotline  info@soforthilfecorona.bayern.de unter Angabe der sogenannten MVO-Nummer aus dem Erinnerungsschreiben wenden.

Rückzahlung Corona-Bußgelder
Das Bundesverwaltungsgericht erklärte die Corona-Ausgangsbeschränkungen rückwirkend als unverhältnismäßig. Mehr als 22.000 Bußgelder, die in Bayern zwischen dem 1. und 19. April 2020 wegen Verstößen gegen die strengen Ausgangsbeschränkungen verhängt wurden, sollen an die Betroffenen von den Kommunen zurückgezahlt werden. Siehe hierzu: https://www.justiz.bayern.de/presse-und-medien/pressemitteilungen/archiv/2022/254.php. Die Abwicklung muss noch geklärt werden.

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Die in den Jahren 2020 bis 2022 zusammen gestellten Kontakte, Angebote und Reglungen, die insbesondere für Unternehmen aus der Region Bayreuth von Interesse sind, finden Sie auf der nachfolgenden Seite.

Für weitergehende, allgemeingültige Informationen beispielsweise zu finanziellen Hilfen, arbeitsrechtlichen Reglungen sowie für Detailinformationen zu einzelnen Branchen bitten wir Sie, die Informationsseiten der Ministerien und Wirtschafts-/Branchenverbände aufzusuchen, da diese mehr Aktualität bieten können. Links dazu finden Sie auch auf der nachfolgenden Seite.

Falls Sie darüberhinausgehende Unterstützung benötigen oder bei dringenden Fragen können Sie sich auch telefonisch oder per E-Mail an die Wirtschaftsförderung wenden.

Wirtschaftsförderung der Stadt Bayreuth
Telefon: 0921 25-1583
E-Mail: wirtschaftsfoerderung@stadt.bayreuth.de