Nahversorgungskonzept (2025)
Hintergründe
Das Nahversorgungskonzept der Stadt Bayreuth hat sich als städtebauliches Entwicklungskonzept in der planerischen Steuerung und Stärkung der Nahversorgungsstrukturen sowie als Entscheidungsgrundlage für Bauleitplanverfahren und bei bauplanungsrechtlichen Beurteilungen von Einzelvorhaben bewährt. Das Konzept dient zugleich der Umsetzung der Ziele einer nachhaltigen Stadtentwicklung i. S. e. quartiersnahen Grundversorgung, welche soziale Teilhabe, Umwelt- und Klimabelange sowie kurze Wege in Einklang bringt. Im Ergebnis stellen sich in Bayreuth die gesamtstädtische Nahversorgungssituation und die Versorgungsqualitäten in den Stadtteilen unter Berücksichtigung der Siedlungsstrukturen als insgesamt gut dar.
Auf den Wettbewerb der Nahversorger um die zumeist nur betriebswirtschaftliche Optimierung der Standorte und des Filialnetzes sowie der (schrittweisen) Vergrößerung der einzelnen Vorhaben muss weiterhin im Rahmen des zur Verfügung stehenden Planugsinstrumentariums sowie unter Berücksichtigung bestehender Baurechte und mitunter konfligierender Eigentümerinteressen gezielt und steuernd reagiert werden. Ansonsten ist eine Ausdünnung des Versorgungsnetzes zulasten der Nahversorgungsqualität für die Bayreuther Bevölkerung nicht auszuschließen. Zu den möglichen negativen Folgen, die durch das Nahversorgungskonzept und seine Umsetzung vermieden werden sollen, zählen insbesondere die Benachteiligung der nicht bzw. begrenzt mobilen Bevölkerungsgruppen, zusätzlicher Verkehr mit vermehrten Emissionen durch die Zunahme/Verstetigung autoorientierter Standorte und der Rückgang der Mittelpunktfunktion von Stadtteilzentren.
Zielsetzung
- Sicherung, Stärkung und Entwicklung von leistungsfähigen und funktionierenden zentralen Versorgungsbereichen
- Festlegung zentraler Standorte innerhalb des Siedlungsgebietes
- Bündelung verschiedener Einzelhandels- und Dienstleistungsangebote des täglichen Bedarfs
- Räumliche Nähe zu städtebaulichen Großstrukturen
- fußläufige Erreichbarkeit (v.a. entscheidend für die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse vulnerabler Gruppen)
- Vermeidung motorisierten Individualverkehrs
- Sicherung und Ausbau spezieller Qualitäten in den einzelnen zentralen Versorgungsbereichen
Nahversorgungssituation in Bayreuth
Das Stadtplanungsamt hat im Juli 2025 eine dezidierte Bestandsaufnahme der Nahversorgungssituation durchgeführt. Zwar führen die festgestellten Veränderungen aufgrund von Neueröffnungen und Schließungen entsprechender Einzelhandelsbetriebe punktuell zu geänderten Nahversorgungsqualitäten (Verbesserungen oder Verschlechterungen) in ihren unmittelbaren Einzugsgebieten. Auf das gesamte Stadtgebiet bezogen jedoch ist die Nahversorgungssituation in Bayreuth gegenüber der letzten Fortschreibung 2019 unverändert. Weiterhin sind rd. Dreiviertel der Bayreuther Bevölkerung gut bis einfach versorgt. Rd. ein Viertel wohnt in unter- bis nicht versorgten Siedlungsbereichen:
| Lage / Bewertung | Bewohner (relativ) |
|---|---|
| Gut versorgter Siedlungsbereich (inkl. Innenstadt) | 45% |
| Einfach versorgter Siedlungsbereich | 29% |
| Unterversorgter Wohnsiedlungsbereich | 18% |
| Nicht versorgter Wohnsiedlungsbereich | 8% |
| Gesamt | 100 % |
Nahversorgungszentren und Ergänzungsbereiche in Bayreuth







Konzeption / planerische Zielvorstellung
Die Bayreuther Innenstadt hat aufgrund ihrer ureigenen Funktion als multifunktionales Zentrum der Stadt im Nahversorgungskonzept eine besondere Bedeutung und hebt sich somit von den anderen Stadtteilen ab. Neben der Innenstadt werden als zentrale Versorgungsbereiche im engeren Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB die folgenden Nahversorgungszentren planerisch bestimmt (keine Veränderung gegenüber 2019):
Nahversorgungszentrum
- Altstadt / Bamberger Straße
- Birken / Wittelsbacherring
- Roter Hügel / Preuschwitzer Straße
- Röhrensee / Justus-Liebig-Straße
- Kreuz / Scheffelstraße
- Neue Spinnerei / Nordring
- Festspielhügel / Gravenreuther Straße
- St. Georgen / Bernecker Straße
- Neue Heimat / Königsallee
- Aichig / Grunaucenter
In den räumlich-funktional ermittelten Einzugsgebieten der Nahversorgungszentren können zudem punktuell Ergänzungsbereiche und Einzelstandorte des Lebensmitteleinzelhandels die Versorgungsqualität verbessern. Grundsätzlich können auch, wenn beispielsweise aufgrund der Siedlungsstruktur keine Entwicklungspotenziale für einen zentralen Versorgungsbereich erkennbar sind (z.B. Bayreuther Südosten mit Kreuzstein und Oberkonnersreuth), mehrere Ergänzungsbereiche gemeinsam die Versorgungsfunktion eines Nahversorgungszentrums übernehmen.
Fazit und Ausblick
Wenngleich nicht immer alle wünschenswerten Einzelhandelsangebote angesiedelt werden konnten und können, sind in den vergangenen Jahren auf Grundlage des Nahversorgungskonzeptes die meisten Nahversorgungszentren als leistungsfähige zentrale Versorgungsbereiche im engeren Sinne gesichert oder entwickelt worden. Dabei wurden in begründeten Einzelfällen auch Einzelhandelsbetriebe mit einer Verkaufsfläche oberhalb der Großflächigkeit genehmigt, wenn die Regelvermutung negativer Auswirkungen nach § 11 Abs. 3 BauNVO plausibel widerlegt wurde und die der Widerlegung zugrundeliegenden Annahmen (Verkaufsflächengröße, Sortimentsbreite und -tiefe, Frischeangebote) über flankierende städtebauliche Verträge verbindlich abgesichert wurden.
Insbesondere in den peripheren Stadtgebieten wie Meyernberg, Oberpreuschwitz und Wolfsbach besteht dagegen weiterhin ein besonderer Handlungsbedarf. Hier sind zwar teilweise schon untergeordnete Nahversorgungsstrukturen vorhanden. Es bestehen jedoch jeweils unterschiedliche Hemmnisse (fehlendes Flächenangebot, konkurrierende Nutzungen, geringe Mantelbevölkerung etc.) und es mangelt in den meisten Fällen an leistungsfähigen Leitbetrieben. Es sollte weiterhin versucht werden, die Nahversorgungssituation zu verbessern – und wenn auch nur durch minimale ortsspezifische Vorkehrungen/Optimierungen. Denkbar sind hier z.B. dezentrale Versorgungsansätze, etwa in Form von mobilen Angeboten und hybriden Nutzungskonzepten (z.B. Unterbringung von Nachbarschaftsläden in sozialen Einrichtungen), Liefermodelle oder begehbare Automatenlösungen nach dem Vorbild z.B. von Dorfladenboxen im ländlichen Bereich.
Das Nahversorgungskonzept ermöglicht als städtebauliches Entwicklungskonzept eine situationsgerechte städtebauliche Beurteilung strukturrelevanter Einzelvorhaben. Es dient als wichtige Grundlage unmittelbar für die Rechtfertigung der einzelhandelsbezogenen Bauleitplanung. Mittelbar bedeutsam ist das Nahversorgungskonzept aber auch allgemein für die Bauleitplanung, die Wohnen zum Gegenstand hat, da hiermit die Mantelbevölkerung im Einzugsbereich von Nahversorgungsangeboten erhöht wird.
Mit seinem Beschluss als städtebauliches Entwicklungskonzept wurde das neue Nahversorgungskonzept (Fortschreibung 2025) zu einem selbstbindenden Planungs- und Abwägungsbelang, der gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB in der Bauleitplanung und deren Umsetzung zu berücksichtigen ist.
Gleichwohl ist Nahversorgung aber keine ausschließlich öffentliche Aufgabe. Ihre dauerhafte Sicherung erfordert das Zusammenwirken von Kommune, Einzelhandel, Immobilienwirtschaft und Zivilgesellschaft. Während die Stadt Bayreuth durch Planung und Steuerung den Rahmen setzt, liegt die konkrete Umsetzung i. d. R. bei privaten Akteuren. Nur im Schulterschluss aller Beteiligten kann eine wohnortnahe, sozial ausgewogene und wirtschaftlich tragfähige Nahversorgung gewährleistet werden. Das Nahversorgungskonzept bildet hierfür die strategische Grundlage, indem es Entwicklungsziele definiert, räumliche Schwerpunkte setzt und Investitionsentscheidungen absichert.
