Was ist erlaubt und was nicht? – Hinweise des Umweltamtes zur Entsorgung pflanzlicher Abfälle aus dem Hausgarten
Bei der Stadt Bayreuth gehen immer wieder Beschwerden ein, dass Gartenabfälle auf angrenzende Grundstücke im Außenbereich gebracht und dort abgelagert werden. Derartige Ablagerungen, von denen durch verrottendes Gras und Laub auch unangenehme Gerüche ausgehen können, bieten alles andere als einen schönen Anblick.
Gartenabfälle dürfen, wie zum Beispiel Haus- oder Sperrmüll, nur in hierfür zugelassenen Anlagen und Einrichtungen behandelt oder abgelagert werden. Insbesondere die Beseitigung in Gewässernähe oder gar im Gewässer selber ist strikt verboten.
Kostenlose Gartenabfallsammlungen
Die Stadt Bayreuth bietet zahlreiche Möglichkeiten an, um Gartenbesitzern eine möglichst einfache Entsorgung der pflanzlichen Abfälle aus ihren Hausgärten zu ermöglichen. Bei Kompostierung auf dem eigenen Grundstück etwa bietet die Stadt einen Nachlass von 16 bis 18 Prozent auf die jährliche Abfallgebühr an. An den Kompostplätzen am Buchstein und am Bindlacher Berg kann einmal pro Monat bis zu einem Kubikmeter locker geschichtetes Material kostenlos abgegeben werden. Größere Mengen werden gegen Entgelt angenommen. Im Frühjahr und Herbst besteht zudem die Möglichkeit, bis zu zwei Kubikmeter Gartenabfälle an vorgegebenen Sammelstellen im Stadtgebiet abzugeben. An den Sammeltagen werden an den Kompostplätzen am Buchstein und am Bindlacher Berg Gartenabfälle kostenlos in jeder Menge angenommen. Gewerbebetriebe dürfen nur in haushaltsüblichen Mengen anliefern. Gartenabfälle können bis zu einer Menge von 0,5 Kubikmeter auch kostenlos im städtischen Wertstoffhof, Drossenfelder Straße 4, abgeliefert werden.
Außerdem dürfen pflanzliche Abfälle, insbesondere Laub, Gras und Moos, auch auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, verrotten. Es ist jedoch sicherzustellen, dass die Bewohner angrenzender Wohngrundstücke hierbei nicht durch unangenehme Gerüche belästigt werden.