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08.02.2021

Anwohner müssen Gehwege räumen und streuen

Stadtbauhof macht auf die Regeln der Straßenreinigungsverordnung aufmerksam

Aufgrund der aktuell winterlichen Witterungsverhältnisse und zahlreicher Anrufe besorgter Bürger/innen beim Stadtbauhof macht die Stadtverwaltung auf die in der Straßenreinigungsverordnung vorgegebene Pflicht der Anwohner zum Räumen und Streuen der Gehwege aufmerksam.

Gehsteige und Wege, die an private Grundstücke angrenzen, müssen von den Eigentümern werktags zwischen 7 und 20 Uhr von Schnee freigehalten und mit abstumpfenden Mitteln wie etwa Sand oder Splitt gestreut werden. Ist kein Gehsteig vorhanden, muss im Randbereich der öffentlichen Straße eine mindestens 1,20 Meter breite Gehbahn geräumt und gestreut werden. Auch in den Fußgängerzonen ist ein solcher Streifen zwischen der Straßengrundstücksgrenze und der Entwässerungsrinne zu sichern – und zwar mit einer Breite von zwei Meter, in der Fußgängerzone Maximilianstraße sogar von vier Meter. Nur bei extremer Gefahr, beispielsweise bei einem Eisregen oder bei Eisplatten, darf auch Salz gestreut werden.

Räumfahrzeug im Einsatz

Schnee nicht auf die Straße schaufeln

Die Stadt bittet die Hausbesitzer, den Schnee nicht auf die Straße zu schaufeln, denn beim Einsatz der Räumfahrzeuge wird dieser Schnee wieder zurückgeschoben. Schnee sollte auf der Hausseite der Gehwege oder an einer geeigneten Stelle auf dem Grundstück gelagert werden. Und noch eine Bitte des Bauhofs: Die rund 800 Streugutboxen, die im Stadtgebiet aufgestellt werden, sind das Vorratslager für die Handreiniger der Stadt. Der Inhalt ist nicht für die Allgemeinheit bestimmt.

Gerade in Wohngebieten, die nur geräumt und nicht gestreut werden, sind sichere Gehbahnen für Fußgänger sehr wichtig. Der Stadtbauhof bittet darum, auch die vom Winterdienst angelegten Straßenübergänge an den Kreuzungen zu nutzen, um sicher über die nicht gestreuten Wohnstraßen zu kommen.