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14.07.2021

Ausnahmegenehmigung letztmals verlängert

Die Stadt Bayreuth verlängert die durch die Corona-Pandemie bedingte Ausnahmegenehmigung für die Essensabholer in der Fußgängerzone sowie für den Lieferbetrieb der Innenstadt-Gastronomie letztmals bis zum 31. Juli. Hierauf weist das Straßenverkehrsamt hin. Um den Aufwand für beide Seiten gering zu halten, werden keine neuen Genehmigungen mehr ausgestellt, sondern die bis 30. Juni ausgestellten Ausnahmegenehmigungen der Gastronomie bleiben bis zum 31. Juli gültig. Nach Ablauf dieser Frist entfällt auch die pandemiebedingte Verlängerung für den Lieferverkehr in der Fußgängerzone, dieser ist dann wieder regulär von 17.30 Uhr bis 10.30 Uhr möglich.