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12.05.2021

Außengastronomie ab Freitag wieder möglich

Auch Theater- und Kinobesuche in Verbindung mit einem negativen Corona-Test wieder erlaubt – Neue Schnellteststation am Markt

Aufgrund eines stabilen Infektionsgeschehens unterhalb des Grenzwertes von 100 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner sind in der Stadt Bayreuth ab Freitag, 14. Mai, wieder Außengastronomie, Sport, Theater-, Konzert- sowie Kinobesuche unter bestimmten Bedingungen möglich. Der Stadtverwaltung liegt inzwischen das Einverständnis des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege für die entsprechenden Öffnungsschritte vor. Dies war möglich, weil die Stadt der Regierung von Oberfranken bereits am 11. Mai den Entwurf einer entsprechenden Allgemeinverfügung vorgelegt hatte. Die Stadt begleitet die zu erwartenden Öffnungsschritte mit einem weiteren Ausbau der Kapazitäten an Corona-Schnelltest-Möglichkeiten. Hier ein zusammenfassender Überblick:

Gedeckter Biergartentisch. | Foto: Pixabay
© Pixabay

Außengastronomie: Die Außengastronomie kann ab Freitag, 14. Mai, für Besucherinnen und Besucher mit vorheriger Terminbuchung geöffnet werden. Die Gastronomiebetriebe müssen eine Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung vornehmen. Sitzen mehrere Hausstände an einem Tisch, benötigt jeder Gast den Nachweis eines negativen Corona-Tests. Dieser kann durch einen vor höchsten 24 Stunden vorgenommenen POC-Antigentest, einen Selbsttest vor Ort oder einen vor höchstens 48 Stunden vorgenommenen PCR-Test erfolgen.

Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos: Diese Kultureinrichtungen können geöffnet werden. Voraussetzung für die Besucherinnen und Besucher hierfür ist ebenfalls der Nachweis eines negativen Corona-Tests. Dieser kann durch einen vor höchsten 24 Stunden vorgenommenen POC-Antigentest, einen Selbsttest vor Ort oder einen vor höchstens 48 Stunden vorgenommenen PCR-Test erfolgen.

Sport: Die Ausübung von kontaktfreiem Sport ist nun auch im Innenbereich erlaubt. Kontaktsport darf nur unter freiem Himmel erfolgen. Voraussetzung hierfür ist für alle Beteiligten der Nachweis eines negativen Corona-Tests. Dieser kann durch einen vor höchsten 24 Stunden vorgenommenen POC-Antigentest, einen Selbsttest vor Ort oder einen vor höchstens 48 Stunden vorgenommenen PCR-Test erfolgen.

Hygieneregeln unbedingt weiter beachten

Für alle genannten Bereiche gilt: Geimpfte und Genesene sowie Kinder unter sechs Jahren sind von der Vorlage eines negativen Testergebnisses befreit. Entsprechende Nachweise sind mitzuführen.

Die Öffnungsschritte stehen unter dem Vorbehalt, dass die Stadt Bayreuth auch am 13./14. Mai eine Inzidenz unter 100 aufweist. In diesem Zusammenhang ruft Oberbürgermeister Thomas Eberberger die Bürgerinnen und Bürger auf weiterhin Maskenpflicht, Abstands- und Hygieneregeln strikt zu beachten. „Wir müssen auch weiterhin alle sehr achtsam sein. Die Gefahren der Pandemie sind noch nicht gebannt.“

Neue Schnellteststation auf dem Stadtparkett

In enger Zusammenarbeit und in Abstimmung mit der Stadt Bayreuth betreiben die Mohren- und die Rathaus-Apotheke sowie das Bayerische Rote Kreuz – Kreisverband Bayreuth – ab Freitag, 14. Mai, 7 Uhr, auf dem Stadtparkett direkt auf dem Marktplatz eine weitere POC-Schnellteststation.

Die Stadtverwaltung stellt noch am heutigen Mittwoch zwei Container und zwei Pavillons auf, richtet die neue Teststation ein und macht sie betriebsfertig, sodass die Bürgerinnen und Bürger ab Freitag die Möglichkeit haben, sich dort kostenlos auf Corona testen zu lassen. Mit dieser neuesten Zusammenarbeit wird dafür Sorge getragen, dass den Bürgerinnen und Bürgern mit Blick auf die Öffnung der Außengastronomie eine weitere Testmöglichkeit an einem zentralen Ort zur Verfügung steht.

Auch am Wochenende geöffnet

Die Öffnungszeiten der neuen Teststation sind Montag bis Freitag von 7 bis 11 Uhr und 15 bis 19 Uhr, Samstag, Sonntag und an Feiertagen von 10 bis 19 Uhr. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig.

Auch für diese Teststation gilt, dass dort Erwachsene, Jugendliche und Kinder ab vier Jahren getestet werden, die keine Krankheitssymptome aufweisen. Menschen mit Krankheitssymptomen wenden sich bitte an den Hausarzt oder die Kassenärztliche Vereinigung, Telefon 116 117. Kinder unter vier Jahren müssen beim Kinderarzt getestet werden. Für die Testung von Kindern ab vier Jahren bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres ist die Begleitung durch einen Erziehungsberechtigten erforderlich. Ab dem 13. Geburtstag kann alternativ auch eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorgelegt und ab dem 15. Geburtstag über die Testung selbst entschieden werden.