Bayreuther Festspiele: Hinweise zu Verkehrsregelungen

Straßenverkehrsamt und Polizei kündigen zum Beginn der Generalproben verkehrsrechtliche Maßnahmen an

Die Stadt Bayreuth und das Polizeipräsidium Oberfranken weisen im Zusammenhang mit dem Beginn der Generalproben zu den Richard-Wagner-Festspielen am Donnerstag, 21. Juli, darauf hin, dass im Rahmen des Sicherheitskonzeptes umfangreiche verkehrsrechtliche Maßnahmen notwendig werden.

Blick aufs Festspielhaus durch ein Handy gesehen
© Astrid Loos

Die Festspielauffahrt über die Siegfried-Wagner-Allee wird vollständig für den Verkehr gesperrt. Die Zufahrt zu den Parkplätzen erfolgt ausschließlich über die Tristanstraße beziehungsweise die Tannhäuserstraße (vom Grünen Baum kommend) und die Straße „An der Bürgerreuth“. Besucherinnen und Besuchern, die über die A 9 – Ausfahrt Bayreuth-Nord anreisen, wird empfohlen, bereits von der Riedinger Straße kommend am Grünen Baum abzufahren und der Wegweisung zum Festspielhaus zu folgen. An einzelnen Kreuzungen wird der Verkehr im Bedarfsfall durch die Polizei geregelt.

Parkgebühren

Da erfahrungsgemäß mit einem hohen Verkehrsaufkommen rund um den Festspielhügel zu rechnen ist, wird empfohlen, rechtzeitig vor Vorstellungsbeginn anzureisen und die Parkgebühr möglichst passend bereits bei der Anfahrt bereitzuhalten. Die Parkgebühren in Höhe von 5 Euro pauschal pro Tag für die Besucherparkplätze B und E müssen unmittelbar an der Zufahrt zu den Parkplätzen bei den von der Stadt Bayreuth eingesetzten Parkplatzeinweisern bezahlt werden.

Für Schwerbehinderte mit einem amtlichen Schwerbehinderten-Parkausweis stehen auf dem Parkplatz „B“ beziehungsweise ab Dienstag, 26. Juli, auf Parkplatz „A“ gesondert ausgewiesene und kostenfreie Parkplätze zur Verfügung.

Für gehbehinderte Festspielgäste, die durch einen Fahrer oder ein Taxi gebracht werden, ist eine Anfahrtsmöglichkeit über die Tristanstraße und die Straße „An der Bürgerreuth“ bis zur Absperrung am Festspielhaus gegeben. Voraussetzung ist mindestens das Merkzeichen „G“ im Ausweis des Versorgungsamtes beziehungsweise ein amtlicher Schwerbehinderten-Parkausweis. Es erfolgt eine Kontrolle durch die Polizei. Fahrzeuge müssen den Bereich umgehend nach Absetzen der Person verlassen.

Taxistandplätze werden am Fuß des Festspielhügels in der Gontardstraße sowie im Festspielpark an der Tristanstraße eingerichtet.

Haltverbotsregelungen

Insbesondere am Premierentag, Montag, 25. Juli, sowie im Bedarfsfall an einzelnen weiteren Tagen gelten in der Gravenreutherstraße, Tristanstraße, Tannhäuserstraße und An der Bürgerreuth umfangreiche Haltverbotsregelungen. Teilweise bestehen diese Haltverbotsregelungen bereits ab Donnerstag, 21. Juli, für die gesamte Festspielzeit. Sie müssen zwingend beachtet werden. Unberechtigt parkende Fahrzeuge werden durch die Polizei abgeschleppt.

Die Bayreuther Festspiele weisen darauf hin, dass am Einlass ein Ausweisdokument vorzuzeigen ist sowie Gepäckstücke (größer als DIN A4), Rucksäcke, Sitzkissen und Regenschirme (mit Ausnahme Knirps-Größe) im Festspielhaus aus Sicherheitsgründen nicht gestattet sind. Neben den Garderoben stehen Schließfächer außerhalb des Festspielgebäudes zur Verfügung.