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09.11.2021

Corona-Ampel: Regelungen ÖPNV und Stadtwerke-Bäder

Die Krankenhausampel der Bayerischen Staatsregierung steht seit Dienstag, 9. November, auf Rot. Das bedeutet eine Verschärfung bei der Einlassregelung der Stadtwerke-Bäder. Zudem gilt im ÖPNV sowie in den Kundencentern, Verwaltungsgebäuden und Bädern der Stadtwerke wieder die FFP2-Maskenpflicht.  

Die Bayerische Staatsregierung hat die Grenzwerte der krankenhausampel verändert. Maßgeblich ist nun neben der Inzidenz vor allem die Belegung der bayerischen Intensivbetten mit Covid-19-Patienten. Diese hat inzwischen den Wert von 600 überschritten, die Krankenhausampel steht nach Angaben der Staatsregierung ab Dienstag, 9. November, auf Rot. Für Stadtbad und Lohengrin Therme bedeutet das, dass nicht mehr 3G plus gilt, sondern nur noch Geimpfte und Genesene (2G) die Bäder besuchen dürfen.

Bis zum Umkleidebereich der Bäder gilt zudem wieder die FFP2-Maskenpflicht. Auch im Stadtbusverkehr sowie in den Kundencentern und Verwaltungsgebäuden der Stadtwerke greift wieder die FFP2-Maskenpflicht. Das Tragen einer medizinischen Maske ist nicht mehr zulässig.

Quelle: Stadtwerke Bayreuth