Das Wählerverzeichnis liegt im Rathaus aus

Im Einwohner- und Wahlamt der Stadt Bayreuth kann von Montag, 18. September, bis Freitag, 22. September, das Wählerverzeichnis für die bevorstehende Landtags- und die Bezirkswahl (8. Oktober 2023) der Stimmbezirke der Stadt Bayreuth eingesehen werden. Das Wählerverzeichnis wird am Montag, Dienstag und Donnerstag durchgehend von 7 bis 16 Uhr, am Mittwoch von 7 bis 12 Uhr sowie von 14 bis 18 Uhr und am Freitag von 7 bis 12 Uhr im Neuen Rathaus, Luitpoldplatz 13, Zimmer 306 (3. Stock), bereitgehalten. Der Zugang ist barrierefrei.

Stimmberechtigte können überprüfen, ob die zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten richtig beziehungsweise vollständig sind. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann von Montag, 18. September, 7 Uhr, bis spätestens Freitag, 22. September, 12 Uhr, im Einwohner- und Wahlamt Einspruch einlegen.

Stimmberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens bis zum 17. September eine Wahlbenachrichtigung samt Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, stimmberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Stimmrecht nicht ausüben kann. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Stimmkreis 403 Bayreuth durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Stimmbezirk) dieses Stimmkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.

Mit dem Wahlschein erhält die stimmberechtigte Person

  • je einen Stimmzettel mit den Stimmkreisbewerbern für die Landtagswahl (weiß) und die Bezirkswahl (blau),
  • je einen Stimmzettel mit den Wahlkreisbewerbern für die Landtagswahl (weiß) und die Bezirkswahl (blau),
  • zwei Stimmzettelumschläge (weiß und blau),
  • einen roten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zu übersenden ist,
  • ein Merkblatt für die Briefwahl.

Versichert eine stimmberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tag vor der Wahl (Samstag, 7. Oktober), 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Wer sich für eine Stimmabgabe per Briefwahl entscheidet, muss dafür sorgen, dass der Wahlbrief, in dem sich der Wahlschein und die verschlossenen Stimmzettelumschläge (mit den jeweils zugehörigen Stimmzetteln) befinden, bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle spätestens am 8. Oktober 2023, bis 18 Uhr, eingeht. Nähere Hinweise darüber, wie die Stimmberechtigten die Briefwahl auszuüben haben, ergeben sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl.