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15.03.2022

Diskussion um Reha-Klinik und Hotel an Lohengrin Therme

Oberbürgermeister Thomas Ebersberger nimmt Stellung zu den Vorwürfen der Kritiker/innen

Die Diskussion um den Bau einer Reha-Klinik und eines Hotels im Umfeld der Lohengrin-Therme in Seulbitz nimmt weiter Fahrt auf. Die Kritiker/innen des Vorhabens bemängeln unter anderem die angeblich intransparente Vorgehensweise der Stadt bei diesem Bebauungsplanverfahren. Dem widerspricht Oberbürgermeister Thomas Ebersberger in einer Pressemitteilung.

Das Bebauungsplanverfahren „Reha-Klinik-Therme“, das bereits 2016 eingeleitet wurde und eine Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 8/93a vorsieht, wird gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches durchgeführt. Diese sehen die Durchführung von (mindestens) zwei Beteiligungsschritten vor. Die erste frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange, erfolgte im Winter 2016/17.

Luftbild Lohengrin Therme

Derzeit findet der zweite Schritt, die öffentliche Auslegung, statt. Hierfür wurden die städtebaulichen Zielvorstellungen der Stadt vor dem Hintergrund der aktuellen Pläne der Deutschen Rentenversicherung (als Betreiber der Rehaklinik) und eines Hotelbetreibers fortgeschrieben und konkretisiert. In diesen aktuellen, derzeit ausliegenden Entwurf sind Erkenntnisse und Informationen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden eingeflossen. „Dieser Verfahrens- und Planungsablauf stellt keine Besonderheit dar, sondern entspricht der allgemeinen Planungspraxis und den gesetzlichen Vorgaben“, so Oberbürgermeister Thomas Ebersberger.

Wunau-Spange keine Voraussetzung für Erschließung des Thermenumfeldes

„Die im Zusammenhang mit der Verkehrserschließung von den Kritikern immer wieder ins Spiel gebrachte Wunau-Spange war verkehrstechnisch keineswegs zur Verkehrsentlastung des Bereiches Eremitenhof/Eremitenhofstraße oder Erschließung des Thermenumfeldes geplant“, stellt Ebersberger klar. Die Verkehrsführung über die Wunau-Spange sollte der Entlastung der Königsallee in Bayreuth dienen und eine verkehrsberuhigte Umgestaltung ermöglichen. Ein Bau der Wunau-Spange war zu keinem Zeitpunkt Voraussetzung für die geplante Entwicklung im Thermenumfeld.

Derzeitige Verkehrserschließung ist leistungsfähig

„Darüber hinaus zeigt auch das Verkehrsgutachten aus dem Jahr 2016, dass die vorliegende Verkehrserschließung für die neue Planung mit einer Reha-Klinik weiterhin als leistungsfähig zu betrachten ist“, so der Oberbürgermeister. Die im Gutachten formulierten Verbesserungen der Straßenraumgestaltung Eremitenhof und der Bau des Kreisels im Bereich Ochsenhut wurden realisiert.

Kuranger bleibt gesichert

Was den Artenschutz und den Eingriff in die Natur betrifft, sind im aktuellen Bebauungsplanverfahren nur Teilflächen hinzugekommen, die bisher als Grünflächen festgesetzt sind. Für diese relevanten Teilbereiche ist der zusätzlich ermöglichte planerische Eingriff in Natur und Landschaft auszugleichen. Der aktuelle Bebauungsplanentwurf sieht hierbei eine vollständige Kompensation durch qualifizierte externe Ausgleichsmaßnahmen im Ökokonto der Stadt Bayreuth vor. Und auch für den Kuranger – dem Bereich zwischen Stellplätzen und Wohngebiet „Breiter Rain“ – gelten weiterhin die rechtsverbindlichen Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplans Nr. 8/93a. Er bleibt gesichert.

Intensivere Nutzung flächenmäßig begrenzter Baugrundstücke

Im Vergleich zum bestehenden rechtsverbindlichen Planungsrecht wurden im aktuellen Bebauungsplanentwurf die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, vor allem zur möglichen Versiegelung der Baugrundstücke, nur in begrenztem Umfang geändert. Demnach sieht der Bebauungsplan aus den 90er Jahren eine Versiegelungsfläche für die Reha-Klinik von rund 10.000 Quadratmetern vor, im aktuellen Entwurf sind hierfür langfristig zirka 13.000 Quadratmeter vorgesehen. Für das Hotel könnten bisher rund 4.100 Quadratmeter bebaut beziehungsweise unterbaut werden, im aktuellen Entwurf sind es zirka 4.600 Quadratmeter.

„Die Planung sieht demnach vorrangig eine Aufstockung in der Höhe vor, was wiederum eine intensivere Nutzung der flächenmäßig begrenzten Baugrundstücke möglich macht“, so der Oberbürgermeister. Ähnlich verhält es sich im westlichen Plangebiet, wo einzelne Chalets geplant sind. Hier ist keine Änderung der Grundflächenzahl und der Geschossigkeit vorgesehen, anstelle eines Dachgeschosses soll ein Staffelgeschoss künftig möglich sein.