Erschließungsmaßnahme beschlossen

Gewerbegebiet Oberobsang: Stadtrat gibt grünes Licht für städtebaulichen Vertrag und Kreuzungsvereinbarung

Der Stadtrat Bayreuth hat in seiner jüngsten Sitzung mit Blick auf das Gewerbegebiet Oberobsang den Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung und eines städtebaulichen Erschließungsvertrags beschlossen. Das dortige Gewerbeflächenpotenzial soll für die Erweiterung der Bayreuther Brauerei Maisel entwickelt werden. Für die Erschließung des neuen Gewerbegebiets ist der Bau einer Abbiegespur von der Bundesstraße B 85 vorgesehen. Hierzu ist ein Umbau erforderlich.

Das Neue Rathaus

Da sich die B 85 in der Baulast des Staatlichen Bauamtes Bayreuth befindet, ist für den geplanten Bau der neuen Einmündung in die Bundesstraße der Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung zwischen der Stadt und der staatlichen Behörde erforderlich. In ihr werden die Durchführung der Maßnahme, die Übernahme der Kosten sowie der künftige Bauunterhalt geregelt. Die Verwaltung wurde nun vom Stadtrat beauftragt, die vorgestellte Kreuzungsvereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt abzuschließen.

Für die Stadt fallen keine Kosten an

Der Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung zudem dem Abschluss eines Erschließungsvertrages zugestimmt. Mit diesem Vertrag überträgt die Stadt Bayreuth die mit der Kreuzungsvereinbarung übernommene Erschließungsmaßnahme auf die Brauerei Gebr. Maisel GmbH & Co. KG. Die notwendigen Erschließungsmaßnahmen erfolgen somit durch die Brauerei Gebr. Maisel GmbH & Co. KG vollständig auf deren eigene Kosten, jedoch in enger baufachlicher Begleitung durch die Stadt Bayreuth. Für die Stadt selber fallen keine Kosten an.

Im Zuge der Baumaßnahme werden die Fahrbahnen auf der B 85 auf gesamter Breite mit Anschluss an die bestehende Bundesstraße B 85, die Straßenentwässerung, die Straßenbeleuchtung und das Straßenbegleitgrün sowie die Einfahrtseinmündung zum künftigen Baugebiet hergestellt.

Nach Abschluss der Erschließungsmaßnahme soll die Stadt Bayreuth diesen neuen Teilbereich übernehmen. Hierzu ist eine Verschiebung der Ortsdurchfahrtsgrenze, die die Baulast des Staatlichen Bauamtes von der der Stadt Bayreuth trennt, um 220 Meter Richtung Heinersreuth vorgesehen. Sie muss bei der Regierung von Oberfranken beantragt werden. Auch hiermit wurde die Verwaltung vom Stadtrat beauftragt.