Planunterlagen des laufenden Bebauungsplanverfahrens liegt ab 17. August aus und sind auch online einzusehen
Beim Stadtplanungsamt Bayreuth liegt ab Montag, 17. August, der Bebauungsplanentwurf für das „Gewerbegebiet Wolfsbach-Nord“ aus. Die Planunterlagen können bis 25. September im Neuen Rathaus, Luitpoldplatz 13, 9. Obergeschoss, während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Mittwoch von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr) eingesehen werden. Sie stehen während der Auslegungsfrist auch online auf der Homepage der Stadt Bayreuth zur Verfügung.
Während der Auslegungsfrist besteht die Gelegenheit, sich zur Planung zu äußern. Gerne können Fragen telefonisch oder per Mail gestellt werden. Wenn eine persönliche Einsichtnahme der Planung im Rathaus gewünscht wird, wird um eine Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0921 / 25-1660 gebeten. Die Mitarbeiter/innen des Stadtplanungsamtes stehen montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und mittwochs zusätzlich von 14 bis 18 Uhr für Auskünfte zur Verfügung.
Leistungsfähiger Gewerbestandort
Das Gewerbegebiet Wolfsbach-Nord hat sich zu einem leistungsfähigen Gewerbestandort in Bayreuth entwickelt. Hieran ändert auch die Tatsache nichts, dass dort mit Autohäusern und Verkaufsstellen von Gewerbebetrieben auch Einzelhandel betrieben wird. Dieser Verkauf an Endverbraucher schadet weder der Innenstadt noch anderen zentralen Versorgungsbereichen in Bayreuth oder im Umland. Dennoch handelt es sich im planungsrechtlichen Sinne um Einzelhandel, der dem kategorischen Einzelhandelsausschluss des rechtsverbindlichen Bebauungsplans widerspricht. Es besteht die Gefahr, dass weiterer Einzelhandel – so auch zentren-/innenstadtrelevante Sortimente mit entsprechenden städtebaulichen und verkehrlichen Negativauswirkungen – nicht verhindert werden kann und es letztlich zu einem Kippen des Gewerbegebietes zu einem Einzelhandelsstandort kommt.
Feinsteuerung von Ausnahmen
Daher plant die Stadt Bayreuth im Rahmen ihrer Planungshoheit folgendes: Das Planungskonzept des bisherigen rechtsverbindlichen Bebauungsplans wird grundsätzlich beibehalten. Die Festsetzung als Gewerbegebiet und der Ausschluss von Einzelhandel bleiben grundsätzlich bestehen. Im Wege einer Feinsteuerung werden zusätzliche Ausnahmen definiert, die restriktiven Bedingungen unterliegen und unter dem Vorbehalt der Wahrung der spezifisch gewachsenen Gebietstypik des Gewerbegebietes Wolfsbach-Nord stehen. Mit diesen Regelungen wird die Zulässigkeit von Einzelhandel in diesem Gewerbegebiet klarstellend und abschließend geregelt.
Der Bayreuther Stadtrat hat in seiner Juli-Sitzung den vorliegenden Planungen zugestimmt und die Verwaltung mit den weiteren planungsrechtlichen Schritten beauftragt.