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21.01.2022

Gehwege im Winter: Anlieger müssen räumen

Tipps des Stadtbauhofs für sicheres Verhalten bei Eis und Schnee

Der Winter hat ein weiteres Gastspiel gegeben. Der Bauhof der Stadt gibt Tipps für ein sicheres Verhalten im Winter bei Schnee und Eis und weist darauf hin, dass Bayreuths Bürgerinnen und Bürger für geräumte Gehwege und Gehbahnen entlang ihrer Grundstücke sorgen müssen.

In der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung wird das Freihalten von Gehwegen in der Stadt Bayreuth im Detail geregelt. So müssen Gehsteige und Wege, die an private Grundstücke angrenzen, von den Anwohnern werktags zwischen 7 und 20 Uhr von Schnee freigehalten und bei Bedarf mit abstumpfenden Mitteln wie Sand oder Splitt gestreut werden. Auch am Randbereich öffentlicher, anliegender Straßen muss bei fehlendem Gehsteig eine Gehbahn mit einer Breite von mindestens 1,20 m gesichert werden.

Schneeschaufel
© Pixabay

Nur bei extremer Gefahr ist Streuen von Salz erlaubt

Als zu sichernde Gehbahnen zählen auch öffentliche Straßen, die als Fußgängerzonen genutzt werden. In diesem Fall ist ein Streifen zwischen der Straßengrundstücksgrenze und der Entwässerungsrinne, mindestens jedoch eine Gehbahn mit der Breite von zwei Meter (im Bereich der Fußgängerzone Maximilianstraße ein vier Meter breiter Streifen), gemessen von der Straßengrundstücksgrenze, zu sichern. Nur bei extremer Gefahr, beispielsweise bei einem Eisregen, darf auch Salz gestreut werden.

Schnee nicht auf die Straße schaufeln

Die Stadt bittet die Hausbesitzer, den Schnee nicht auf die Straße zu schaufeln, denn beim ersten Einsatz der Räumfahrzeuge wird er dort wieder zurückgeschoben. Schnee sollte auf der Hausseite der Gehwege oder an einer geeigneten Stelle auf dem Grundstück gelagert werden. Und noch eine Bitte des Bauhofs: Die rund 900 Streugutboxen, die im Stadtgebiet aufgestellt werden, sind das Vorratslager für die im Winterdienst eingesetzten Mitarbeiter der Stadt. Der Inhalt ist nicht für die Allgemeinheit bestimmt und darf nicht entnommen werden.