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19.04.2023

Hochbrücke: Sperrung der Auffahrtsrampe bleibt

Auffahrtsrampe von der Sophian-Kolb-Straße auf die Bernecker Straße im Verlauf der Bundesstraße 2

Aufgrund von festgestellten Schäden im Bereich des Fahrbahnübergangs zwischen Auffahrtsrampe und Widerlager ist derzeit die Sperrung der Rampe erforderlich. Die Überprüfung der Übergangskonstruktion zur weiteren Schadensbeurteilung ergab einen irreparablen Zustand. Dies teilt die Niederlassung Nordbayern der Autobahn GmbH des Bundes mit. Die bestehende Sperrung der Rampe muss daher bis zum anstehenden Abbruch und Ersatzneubau des Rampenbauwerks bestehen bleiben. Eine Umleitung ist ausgeschildert. Der auf der Rampe laufende Gehweg ist derzeit nicht betroffen.

Nach Öffnung der sogenannten Traversenkästen der geschädigten Fahrbahnübergangskonstruktion konnte sowohl Schadensumfang als auch deren Schwere konkretisiert werden. Dabei wurde Folgendes festgestellt:

  • Die erforderliche Lastabtragung in der Übergangskonstruktion ist nicht mehr gegeben.
  • Die Traversenkästen sind korrodiert. Damit ist auch keine Notreparatur mit Schweißarbeiten sinnvoll. Ein Einsetzen neuer lastabtragender Elemente in Traversenkästen ist in diesem Zustand daher nicht mehr möglich.

“In Anbetracht des jetzt konkreten Schadenumfangs ist eine wirtschaftlich vertretbare Instandsetzung vor der ohnehin anstehenden Erneuerung nicht vertretbar. Die Sperrung der Auffahrtsrampe 2 bleibt daher unverändert bestehen”, schreibt die Autobahn GmbH in ihrer Mitteilung. Die bestehenden Umleitungsstrecken werden kurzfristig noch mit weiterer wegweisender Beschilderung und möglichen Anpassungen an den Ampelanlagen optimiert. Für die auftretenden Verkehrsbehinderungen bittet die Autobahn GmbH alle betroffenen Verkehrsteilnehmer um Verständnis.

Quelle: Autobahn GmbH des Bundes – Niederlassung Nordbayern