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16.04.2024

Kindergartenbeiträge müssen angehoben werden

Erhöhung wurde von allen Bayreuther Kindergartenträgern einheitlich beschlossen, um finanzielle Schieflage zu verhindern

Die Elternbeiträge in den Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Bayreuth müssen zum Beginn des neuen Betreuungsjahres Anfang September erneut angehoben werden. Dies wurde aufgrund der erheblich gestiegenen Energie- und Verbrauchskosten sowie der Personalkosten einheitlich von allen Bayreuther Kindergartenträgern so beschlossen. Hierauf haben Oberbürgermeister Thomas Ebersberger und Sozialreferentin Manuela Brozat in der jüngsten Sitzung des Jugendausschusses hingewiesen.

Kinderhand mit Bauklötzen | Foto: Pixabay
© Pixabay

Die Erhöhung beträgt zum Beispiel in der Buchungskategorie einer fünf- bis sechsstündigen Betreuung jeweils 70 Euro. Die Staffelung beläuft sich im Kindergarten- und Hortbereich auf je 18 Euro und im Krippenbereich auf je 24 Euro pro Buchungskategorie. Damit erfolgt eine deutliche Erhöhung des Elternbeitrages im Vergleich zu den Vorjahren, die aber unumgänglich war, um die Träger der Bayreuther Kindergärten vor einer finanziellen Schieflage zu bewahren.

Eine Abfrage in vergleichbaren Städten hat ergeben, dass die Elternbeiträge dort im Vergleich ähnlich beziehungsweise zum Teil deutlich höher liegen. In Bamberg etwa werden in der Krippe bei einer Buchung von sechs bis sieben Stunden bis zu maximal 421 Euro fällig. Die städtischen Kitas erheben in Ansbach für die Krippe Gebühren von 350 Euro, in Rosenheim sind es 413 Euro, in Nürnberg 364 Euro und in Landshut 276 Euro. In Bayreuth beträgt der Elternbeitrag in der gleichen Kategorie je nach Alter des Kindes 208 Euro oder 308 Euro.

Auch bei den Gebühren für den Kindergarten sind in den städtischen Einrichtungen anderer Städte ähnliche oder höhere Gebühren fällig: In Ansbach 208 Euro, in Rosenheim 167 Euro, in Nürnberg 185 Euro und in Landshut 197 Euro. In Bayreuth beträgt die Gebühr für diese Buchungskategorie 134 Euro.

In anderen Städten legt allerdings jeder Träger die Gebühren für seine Einrichtungen selbst fest, was zu unterschiedlichen Sätzen je nach Einrichtung führt. In Bayreuth hingegen besteht die Besonderheit, dass seit Jahren die Elternbeiträge von allen Trägern gemeinsam einheitlich festgelegt werden. Die Eltern müssen sich bei der Auswahl der Einrichtung somit nicht am Elternbeitrag, sondern können sich an der konzeptionellen Ausrichtung der Einrichtung orientieren.

Eltern können sich beraten lassen

Grundsätzlich erfolgt die Finanzierung der Kinderbetreuung zu jeweils einem Drittel durch den Freistaat, die Kommune und die Eltern. Neben dem kommunalen Anteil reicht die Stadt Bayreuth zusätzlich noch den Bayreuther Basiswert an die Träger aus, die einen bestimmten Personalschlüssel als Qualitätsmerkmal erfüllen.

Der Freistaat Bayern zahlt auf Antrag bis zu einer Jahreseinkommensgrenze von 60.000 Euro jeder Familie ab dem ersten Geburtstag des Kindes Krippengeld in Höhe von bis zu 100 Euro pro Krippenkind und Monat. Die Einkommensgrenze erhöht sich je weiterem Kind um 5.000 Euro. Im Anschluss daran entlastet der Freistaat alle Familien bei den Kindergartenbeiträgen und bezuschusst die Elternbeiträge für die gesamte Kindergartenzeit monatlich mit 100 Euro pro Kind. Dieser Zuschuss verringert direkt die Kindergartenbeiträge.

Eltern, die sich die Elternbeiträge nicht leisten können, haben die Möglichkeit beim Amt für Kinder, Jugend und Familie (Telefon 0921 25-2046 oder 25-1750) die Übernahme der Elternbeiträge zu beantragen. Hier leistet die Stadt bereits einen nicht unerheblichen Beitrag. Aktuell werden die Gebühren für über 600 Bayreuther Kinder ganz oder teilweise übernommen. Im Jahr 2023 hat die Stadt dafür etwa 625.000 Euro aufgewendet.