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20.05.2021

Maskenpflicht in der Innenstadt wird aufgehoben

Ab 21. Mai sind auch Kultur- und Sportveranstaltungen mit bis zu 250 Zuschauern möglich – Fitnessstudios dürfen wieder öffnen

Aufgrund des derzeit niedrigen Corona-Infektionsgeschehens in der Stadt Bayreuth sind bereits ab Freitag, 21. Mai, weitere Öffnungsschritte möglich. Die Stadtverwaltung hat hierzu eine Allgemeinverfügung erlassen. Hier ein zusammenfassender Überblick:  

Maskenpflicht: Die Maskenpflicht auf stark frequentierten öffentlichen Straßen und Plätzen in der Innenstadt wird ab Freitag, 21. Mai, aufgehoben. 

Fitnessstudios: Fitnessstudios dürfen ab Freitag, 21. Mai, für kontaktfreien Sport öffnen. Voraussetzung ist eine vorherige Terminbuchung, ein negativer Test der Besucher und die Beachtung der Hygieneregeln (Abstandspflicht, FFP2-Maskenpflicht).

Zeichen, dass Maske getragen werden muss

Kulturveranstaltungen: Ab 21. Mai sind Kulturveranstaltungen im Freien mit maximal 250 Zuschauer (feste Sitzplätze) erlaubt. Dies gilt für kulturelle Veranstaltungen sowohl im professionellen Bereich als auch für Laien- und Amateurensembles ebenso wie für filmische Veranstaltungen. Für Besucher gilt eine Testpflicht.

Sportveranstaltungen: Auch bei Sportveranstaltungen im Freien – hierzu zählen auch Freiluftstadien mit überdachten Zuschauerplätzen – werden Zuschauer im gleichen Umfang und unter gleichen Voraussetzungen wie bei Kulturveranstaltungen zugelassen – das heißt: Testpflicht, feste Plätze und maximal 250 Zuschauer.

Sport: Sport unter freiem Himmel ist nun in Gruppen von maximal 25 Personen zulässig. Auch hier gilt für alle Beteiligten eine Testpflicht.

Öffnung von Freibädern: Noch in den Pfingstferien wird in Bayreuth das Kreuzsteinbad öffnen und zwar am Freitag, 28. Mai. An Wochentagen wird zunächst von 7 bis 18 Uhr das Baden möglich sein, an Wochenenden von 7 bis 20 Uhr. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie wird es im Kreuzsteinbad ein entsprechendes Hygienekonzept geben.