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28.02.2020

Viel Interesse am Themenkomplex „Recht für Kreative“

Zusammen mit dem Bayerischen Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft boten die Wirtschaftsförderungen von Stadt und Landkreis Bayreuth am 20. Februar eine Informationsveranstaltung “bayernkreativWISSEN §§ | Recht für Kreative” an. Das Angebot stieß auf sehr hohes Interesse. Die knapp 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmer konnten viele Informationen rund um die Themenkomplexe Urheber-, Marken- und Designrecht mitnehmen.

Über das ganze Jahr hinweg werden von den Wirtschaftsförderungen von Stadt und Landkreis Bayreuth in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft Informationsveranstaltungen und Beratungsangebote für Kultur- und Kreativschaffende angeboten. Neben Orientierungsberatungen – nächster Termin am 23. April (Anmeldung hier) – werden in Bayreuth in der Regel jährlich zwei Workshops im Rahmen der Angebote „bayernkreativMITEINANDER“ bzw. „bayernkreativWISSEN“ durchgeführt, die gezielt für Kreative besonders relevante Themen behandeln.

So am 20. Februar mit der 3-stündigen Informationsveranstaltung bayernkreativWISSEN §§ | Recht für Kreative mit dem Rechtsanwalt Andreas Knauf. Etwas Neues schaffen, kreativ sein steht beim kreativem Akt klar im Vordergrund, da werden vermeintliche Kleinigkeiten wie die Nutzungsrechte eines urheberrechtlich geschützten Bildes oder die Formulierungen von AGBs schon mal vernachlässigt und dann zu einem juristischen Fallstrick. Daher diskutierte Andreas Knauf mit rund 20 Kultur- und Kreativschaffenden Fragen wie „Wann ist ein Werk ein Werk“, was versteht man aus juristischer Sicht unter „Schöpfungshöhe“ und „Neuheit“.

Die Vielschichtigkeit der Branche, die sich auch im  Kreis der Teilnehmenden widerspiegelte, mit WortkünstlerInnen, KunsthandwerkerInnen, VerterterInnen aus der Filmwirtschaft, dem Modedesign und der Games Industry, bedeutet auch verschiedene Blickwinkel bei den Fragen des Urheberrechts. So nahmen die Betrachtung von Urheberpersönlichkeitsrechten sowie Nutzungs- und Verwertungsrecht und deren Weitergabe viel Raum bei der Veranstaltung ein. Aber auch der Unterschied zwischen einem eingetragenen Design und einer Marke im Hinblick auf Anmeldung, Laufzeiten und Eigenarten wurden beleuchtet.

Teilnehmende und Referent

Trotz des engen Zeitrahmens ging Andreas Knauf auf ganz spezifische Fragen ein, so dass alle aus der Veranstaltung für ihre alltägliche Arbeit Tipps mitnehmen konnten. Das Feedback, das die Wirtschaftsförderung der Stadt aus der Veranstaltung mitnahm, fiel positiv aus.

Angebote dieser Art werden gebraucht. Informationen über Termine wie diesen und vieles andere Tipps und Kontakte für alle KreativwirtschaftlerInnen finden Sie auf der neuen Internetseite zur Focusbranche Kreativwirtschaft auf der Homepage der Stadt.