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25.04.2024

Neuer Mietspiegel beschlossen

In seiner jüngsten Sitzung hat der Stadtrat den neuen qualifizierten Mietspiegel für Bayreuth beschlossen. Der Mietspiegel 2024 tritt am 1. Mai in Kraft und gilt bis zum 30. April 2026.

Auf einer ausgestreckten Handfläche liegt ein Schlüsselbund
© Pixabay

Seit Mai 2022 sorgt ein qualifizierter Mietspiegel für Transparenz auf dem Wohnungsmarkt in der Stadt Bayreuth. Er beruht auf insgesamt 1.113 Datensätzen, die im Zeitraum von Juni bis Oktober 2021 bei zufällig ausgewählten mietspiegelrelevanten Haushalten sowie Vermietern erhoben wurden. Ein Mietspiegel dokumentiert die ortsübliche Vergleichsmiete für verschiedene Wohnungstypen und ist daher von großer praktischer Bedeutung für den Ausgleich zwischen Mieterinnen und Mieter sowie Vermietenden, unter anderem im Hinblick auf die in der Stadt Bayreuth geltende Mietpreisbremse.

Ein qualifizierter Mietspiegel muss alle zwei Jahre fortgeschrieben und alle vier Jahre neu erstellt werden. Mit dem Mietspiegel 2024 wurde der bisherige Mietspiegel 2022 mittels einer Indexfortschreibung der Marktentwicklung angepasst. Aufgrund der Fortschreibung ergibt sich eine durchschnittliche Nettokaltmiete unabhängig von allen Wohnwertmerkmalen in Bayreuth von 8,02 Euro pro Quadratmeter. Die Zu- und Abschläge bleiben im Rahmen der Fortschreibung unverändert, ebenso die Mietspiegelspanne.

Die aktualisierte Mietspiegelbroschüre kann ab Freitag, 26. April, kostenlos im Internet unter www.mietspiegel.bayreuth.de heruntergeladen werden. In Papierform wird die Mietspiegelbroschüre gegen eine Schutzgebühr von drei Euro am Bürgerdienst im Neuen Rathaus, Luitpoldplatz 13, oder im Wohnungsamt im Rathaus II, Dr.-Franz-Straße, erhältlich sein. Noch einfacher lässt sich die ortsübliche Vergleichsmiete mit wenigen Klicks im Online-Mietenrechner ermitteln, den die Stadt Bayreuth ebenfalls ab 26. April unter dem Link www.mietspiegel.bayreuth.de zur Verfügung stellt.

Das Schlüssige Konzept zur Ermittlung der angemessenen Aufwendungen für die Unterkunft nach dem Sozialgesetzbuch II und XII wurde ebenfalls durch die Firma ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH zum 1. Mai per Index fortgeschrieben.