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15.08.2022

Neues Misch- und Wohnquartier Kreuzstein

Entwurf des Bebauungsplans kann online eingesehen werden – Planunterlagen liegen auch im Rathaus aus

Die Stadt Bayreuth schafft derzeit die planungsrechtlichen Grundlagen für ein neues Misch- und Wohnquartier Kreuzstein. Im Stadtplanungsamt liegt ab Montag, 15. August, der diesbezügliche Bebauungsplanentwurf mit weiteren umweltbezogenen Informationen aus. Die Planunterlagen können bis zum 29. September im Neuen Rathaus, Luitpoldplatz 13, Öffentliche Planauflage (9. Obergeschoss), während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Mittwoch von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr) eingesehen werden. Sie stehen während der Auslegungsfrist auch online auf der Homepage der Stadt zur Verfügung.

Zwei Baukräne
© Pixabay

Im Zuge der Umstrukturierung hat die Firma Zapf die Produktion von Betonfertigteilen aus Bayreuth verlagert. Auch die Firma Ehl hat ihre Stein-Produktion auf dem Gelände eingestellt. Das Areal soll nun in ein neues Misch- und Wohnquartier umgestaltet werden. Für letzteres sind Gebäudeblöcke mit Innenhöfen vorgesehen. Der nördliche Gebäudeblock beinhaltet eine Kita mit einer Kapazität von bis zu vier Gruppen. Entlang der Nürnberger Straße wiederum soll ein Mischgebiet entstehen.

Parklandschaft mit offenem Wasserlauf

Mit Blick auf die Gewässerökologie und das Stadtklima ist eine Aufwertung und Vernetzung des Grünkorridors zwischen der Dr.-Konrad-Pöhner-Straße und dem Glasenweiher vorgesehen. Dies soll vor allem mit der Freilegung und Strukturverbesserung des Tapperts erreicht werden. Hierdurch entsteht eine Parklandschaft, die durch den offenen Wasserlauf und angrenzende Wiesenflächen geprägt sein wird. Ziel ist ein zusammenhängendes System an privaten und öffentlichen Freiflächen, die die bestehenden Strukturen integrieren und neue Verbindungen schaffen. Die Anbindung an das örtliche und überörtliche Radwegenetz wird in den neu geschaffenen Grünzug gelegt.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung Ende Juli der vorliegenden Planung zugestimmt und die Verwaltung mit den weiteren planungsrechtlichen Schritten beauftragt.

Während der Auslegungsfrist besteht die Gelegenheit, sich zur Planung zu äußern und sie zu erörtern. Fragen können telefonisch oder per Mail gestellt werden. Wer die Planung in der Öffentlichen Planauflage persönlich einsehen und erörtern möchte, wird gebeten, vorher einen Termin unter der Telefonnummer 0921 25-1660 zu vereinbaren. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes stehen für Auskünfte montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und bei Bedarf am Nachmittag zur Verfügung.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.