Neuregelung zur Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand

Kostenfreie Online-Vorträge des Bayerischen Landesamtes für Steuern zur Neuregelung des Umsatzsteuergesetzes

Die Umsatzbesteuerung bei der öffentlichen Hand wurde in Paragraph 2b des Umsatzsteuergesetzes (UStG) neu geregelt und ist spätestens ab dem 1. Januar 2023 verpflichtend auf alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts anzuwenden.

Aus diesem Anlass bietet das Bayerische Landesamt für Steuern inhaltsgleich zu 2021 einen weiteren kostenfreien Online-Vortrag zu den Grundzügen der Umsatzbesteuerung bei öffentlich-rechtlichen Rechtsträgern via öffentlichem Live-Stream an. Bei Interesse haben Sie die Möglichkeit den Vortrag wahlweise am 27. Juli 2022, um 15 Uhr, oder am 21. September 2022, um 15 Uhr, zu besuchen. Bitte beachten Sie, dass für eine Teilnahme eine Registrierung bis zwei Tage vor dem jeweiligen Sendetermin unter https://www.Steuer.Bayern.de/USt2b erforderlich ist.

Euro-Scheine und Münzen
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Der Vortrag richtet sich vor allem an diejenigen, die sich aufgrund der Neuregelung erstmals mit der Umsatzbesteuerung kleiner juristischer Personen des öffentlichen Rechts befassen müssen und keine Gelegenheit hatten, am Vortrag im Jahr 2021 teilzunehmen. Dies betrifft beispielsweise öffentlich-rechtliche Genossenschaften (wie z.B. Jagdgenossenschaften), öffentlich-rechtliche Stiftungen, Pfarrgemeinden oder auch kleine Gemeinden, ohne dass es sich hierbei um eine abschließende Aufzählung handelt.

Ziel des ca. einstündigen Vortrags ist es, einen ersten Überblick zur neuen Rechtslage zu vermitteln, die spätestens ab dem 1. Januar 2023 gilt. Hierzu werden im Vortrag zunächst die Grundzüge des neuen § 2b UStG erläutert und Vergleiche zur bisherigen Rechtslage gezogen. Anschließend werden die Grundlagen weiterer in diesem Zusammenhang relevanter Vorschriften, (wie etwa die Kleinunternehmerregelung, der Vorsteuerabzug oder Leistungsbezüge aus dem Ausland) kurz vorgestellt.

Quelle: Bayerisches Landesamt für Steuern