Planung kann öffentlich eingesehen werden

Umgestaltung von Bismarckstraße und Erlanger Straße

Die Stadt Bayreuth veröffentlicht noch bis einschließlich 15. Januar 2024 den Entwurf des Bebauungsplans für eine Neugestaltung des Verkehrsraums von Bismarckstraße und Erlanger Straße. Die Planunterlagen können einschließlich weiterer Fachgutachten und Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen online auf der Homepage der Stadt Bayreuth abgerufen werden.

Vorher-Nachher-Ansichten der Bismarckstraße

Bitte die Linie nach links oder rechts ziehen.

Foto der Bismarckstraße vor Umbaumaßnahmen Visualisierung der Bismarckstraße nach Umbaumaßnahmen

Vorher-Nachher-Ansichten der Erlanger Straße

Bitte die Linie nach links oder rechts ziehen.

Foto der Erlangerstraße vor Umbaumaßnahmen Visualisierung der Erlangerstraße nach Umbaumaßnahmen
Foto der Erlangerstraße vor Umbaumaßnahmen Visualisierung der Erlangerstraße nach Umbaumaßnahmen

Bei dem Planungsgebiet handelt es sich um ein Areal südwestlich der Innenstadt im Stadtbezirk Altstadt. Die Bismarckstraße und die Erlanger Straße bilden als Bundesstraßenabschnitte einen wesentlichen Bestandteil des Straßennetzes der Stadt Bayreuth. Die beiden Straßenzüge sind als zweispurige Einbahnstraßen in das Verkehrsnetz eingebunden, das heißt, der stadteinwärts und -auswärts fließende Verkehr wird in weiten Teilen getrennt voneinander auf dem jeweiligen Straßenzug geführt.

Eine grundlegende Umgestaltung der Bundesstraßenabschnitte ist erforderlich, da die beiden Straßenzüge derzeit über keine oder keine dem aktuellen technischen Regelwerk entsprechenden Radverkehrsanlagen verfügen. Besonders mit Blick auf die Verkehrssicherheit müssen beide Straßen als ein gemeinsames Verkehrsnetz neu gedacht werden.

Die Bismarckstraße ist in dem vom Stadtrat beschlossenen Radverkehrskonzept als Bestandteil des Nebenroutennetzes definiert. Sie hat eine wichtige Erschließungs- und Verbindungsfunktion in einem Stadtbereich mit hoher Bevölkerungsdichte. In den vergangenen Jahren wurden vorrangig die Schwachstellen an den Hauptrouten aufgegriffen und verbessert. Bei der Bismarckstraße und Erlanger Straße handelt es sich um Stadtstraßen mit direkt anliegenden gemischten Nutzungen, wobei der Schwerpunkt im Bereich Wohnen liegt. Darüber hinaus sind weitere angrenzende Stadtquartiere nur über diese Straßenzüge im Rad- und Fußverkehr zu erreichen. Dementsprechend sind hier für die Anlieger, das angrenzende Umfeld sowie aufgrund der Bedeutung als Nebenroute für das städtische Gesamtnetz den Anforderungen entsprechende, sichere Radverkehrsanlagen dringend erforderlich.

Verkehrssichere Rad- und Fußwege

In der Bismarckstraße und in der Erlanger Straße ist eine Reduzierung der Verkehrsflächen für den Kraftfahrzeug-Verkehr notwendig, um verkehrssichere und anforderungsgerechte Fuß- und Radverkehrsanlagen realisieren zu können. Beide Straßenzüge bilden auch Hauptkorridore der Stadtbus- und Landkreislinien. Daher sollen die dortigen Bus-Haltestellen den gesetzlichen Vorgaben entsprechend barrierefrei ausgebaut werden.

Aufwertung des öffentlichen Raums

Insgesamt kann mit der Planung eine Aufwertung des öffentlichen Raums erzielt werden. Sie kommt insbesondere den angrenzenden Quartieren zu Gute, so unter anderem durch eine gezielte Ergänzung von Grün- und Pflanzflächen, durch eine geringere Barrierewirkung der Straßenzüge, durch die Reduzierung verkehrsbedingter Emissionen und durch eine insgesamt höhere Wohn- und Aufenthaltsqualität.

Ziel: Ein sicheres Verkehrssystem für alle

Grundsätzliche Zielrichtung der Planung ist ein sicheres und leistungsfähiges Gesamtverkehrssystem für alle Verkehrsteilnehmenden. Bismarckstraße und Erlanger Straße sollen durch die geplante Neugestaltung für alle Verkehrsarten anforderungsgerecht ausgebaut werden und damit allen Verkehrsteilnehmenden eine sichere Benutzung ermöglichen.

Der Stadtrat Bayreuth hat in seiner Sitzung Ende Oktober der vorliegenden Planung zugestimmt und die Verwaltung mit den weiteren planungsrechtlichen Schritten beauftragt.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Sie sollten möglichst elektronisch erfolgen, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Einsicht in die Planung auch im Rathaus möglich

Die Unterlagen können zusätzlich und parallel zur Veröffentlichung im Internet auch beim Stadtplanungsamt der Stadt Bayreuth im Neuen Rathaus, Luitpoldplatz 13, 9. Obergeschoss (Öffentliche Planauflage), während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Mittwoch von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr) eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist besteht die Gelegenheit die Planung zu erörtern. Gerne können Fragen telefonisch oder per Mail gestellt werden. Soweit eine persönliche Einsichtnahme und Erörterung der Planung im Neuen Rathaus gewünscht wird, wird um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0921 25-1660 gebeten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes stehen für Auskünfte grundsätzlich Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und bei Bedarf auch am Nachmittag zur Verfügung.