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Behinderten- und seniorengerechtes Wohnen

Für eine Gesellschaft, die sich mitten im demographischen Wandel befindet, ist das Thema barrierefreies Wohnen eine zentrale Frage. Barrierefreie Wohnungen sind noch immer Mangelware. Der Bedarf an barrierefreiem Wohnraum wird immer größer. Wir als Stadt Bayreuth haben uns den Leitgedanken der selbstverständlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung am öffentlichen Leben zur Aufgabe gemacht. Da uns immer wieder Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern erreichen, die wissen möchten, wo sie barrierearmen oder barrierefreien Wohnraum anmieten oder kaufen können, möchten wir dieses Anliegen aufgreifen und hier eine Zusammenstellung der vorhandenen Angebote in Bayreuth darstellen.

Was bedeuten “barrierefrei”, “barrierearm”, “seniorengerecht” und Co.?

Je nach Alter sowie körperlicher oder geistiger Konstitution des Bewohners muss eine Wohnung bestimmte Eigenschaften aufweisen. Was aber verbirgt sich hinter Begriffen wie der Barrierefreiheit und der Barrierearmut? Worin unterscheiden sich senioren- von behindertengerechten Räumlichkeiten? Gerade für Mieter und Vermieter sowie Käufer und Verkäufer ist es wichtig, alle individuellen Wünsche und Bedürfnisse des Wohnraums bestmöglich abzudecken. Doch nicht immer ist sofort erkennbar, welche Definition sich hinter einem Begriff befindet. Eigenschaften wie “barrierefrei” und “barrierearm” mögen sich, grob betrachtet, durchaus ähneln. Dennoch unterscheiden sich beide Attribute erheblich. Für Personen, die körperlich oder geistig eingeschränkt sind, kann die eine Wohnung bewohnbar, die andere mit erheblichen Hindernissen versehen sein. Immerhin beeinflussen die Eigenschaften der Wohnung die Entscheidung darüber, ob diese gekauft, gemietet – oder nicht bezogen wird. Nachfolgend sollen vier der wichtigsten Begriffe in Bezug auf alters- und behindertengerechte Räumlichkeiten daher definiert werden.

  • barrierearm
    Im Gegensatz zu einer barrierefreien weist eine barrierearme Wohnung gewisse Einschränkungen auf, reduziert diese aber auf ein möglichst geringes Maß. Bauliche Hindernisse, die in dem Vorhandensein einiger weniger Schwellen und Stufen gesehen werden, sind diesem Wohnraum daher zugehörig.
  • behindertengerecht
    Eine behindertengerechte Wohnung weist nicht alleine einen Verzicht auf jegliche Barrieren auf. Sie geht darüber hinaus noch einen Schritt weiter und hilft dem Bewohner bei diversen Anwendungen und Verhaltensweisen des täglichen Lebens. Zudem sind die Räumlichkeiten sehr großzügig gewählt.
  • barrierefrei/rollstuhlgerecht
    Hinter dem Begriff der Barrierefreiheit verbirgt sich die Aussage, dass die Wohnung ohne jegliche Einschränkungen zugänglich und nutzbar ist. Die Räume zeichnen sich insbesondere dadurch aus, dass sie nicht oder nicht ausschließlich über Treppen erreichbar sind, Türen mit verbreiterten Öffnungen aufweisen und auf alle denkbaren Schwellen verzichten. Was dies im Einzelnen bedeutet, ist für den Wohnungsbau in der DIN 18040-2 genau definiert. Das Regelwerk legt einen Mindeststandard fest, damit sich ein Rollstuhlfahrer oder anderweitig behinderter Mensch in der Wohnung frei bewegen kann. in der DIN 18040-2 wird nochmals differenziert zwischen “barrierefrei nutzbaren Wohnungen” und dem höheren Standard “barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbare Wohnungen”.
  • seniorengerecht
    Die seniorengerechte Wohnung unterscheidet sich von jener, die für Personen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen konzipiert wurde, zunächst nur geringfügig – aber entscheidend. So können sehr wohl Treppen vorhanden sein, müssen aber beidseitige Handläufe aufweisen oder sogar mit einem alternativ nutzbaren Fahrstuhl versehen sein.

Anbieter barrierearmer/barrierefreier Wohnungen in Bayreuth

Die folgenden Angebote sind unabhängig von der Stadtverwaltung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei den jeweiligen Vermietern bzw. Eigentümern. Die Vermietung bzw. der Verkauf der Wohnobjekte erfolgt ausschließlich über den Vermieter bzw. Eigentümer.

Haydnstraße 17
95448 Bayreuth
Telefon:  0921 78520
E-Mail: info@bauverein-bayreuth.de
www.bauverein-bayreuth.de

Jean-Paul-Straße 22
95444 Bayreuth
Telefon: 0921 75759-18 oder -19
E-Mail: info@gbw-bayreuth.de
www.gbw-bayreuth.de

Scheffelstraße 27
95445 Bayreuth
Telefon: 0921 75708040
E-Mail: info@gh-procura.de
www.gh-procura.de

Nibelungenstraße 32
95444 Bayreuth
Telefon: 0921 1508090
E-Mail: info@immofrenzel.de
www.immofrenzel.de

Ludwigstraße 16
95444 Bayreuth
Telefon: 0921 15137310
E-Mail: management@joena.de
www.joena.de

Hans-Birkmayr-Straße 65
96050 Bamberg
Telefon: 0951 91440
www.joseph-stiftung.de

Wittelsbacherring 19
95444 Bayreuth
Telefon: 0921 764660
E-Mail: zentrale@provobis-immo.de
www.provobis-immo.de

Fritz-Noack-Straße 2
99085 Erfurt
Telefon: 0361 7892770
E-Mail: info@tyroller-immobilien.de
www.tyroller-immobilien.de

Provinostraße 2
86153 Augsburg
Telefon: 0821 560040
E-Mail: info@wsb-bayern.de
www.wsb-bayern.de

Schieferweg 9
95448 Bayreuth
Telefon: 0921 5075804
Mobil: 0175 1748065
E-Mail: info@bayreuth-immobilienmakler.de
www.bayreuth-immobilienmakler.de

Informationen für Vermieter barrierearmer/barrierefreier Wohnungen 

Welche Eckdaten der freien Wohneinheiten benötigt werden, entnehmen Sie bitte dem Fragebogen. Wenn Sie privaten barrierearmen oder barrierefreien Wohnraum vermieten oder verkaufen möchten, bitten wir um eine entsprechende Mitteilung. Wünschen Sie nähere Informationen, dann kontaktieren Sie bitte die

Wohnberatung des Sozialamtes der Stadt Bayreuth
Schlossgalerie, Kanalstraße 3, 95444 Bayreuth
Ines Neuner
Telefon: 0921 25-1496
E-Mail: ines.neuner@stadt.bayreuth.de