Menschen mit Behinderung

Die Stadt Bayreuth sieht in der Arbeit mit und für Menschen mit Behinderungen seit vielen Jahren einen Schwerpunkt ihrer Aufgaben. Ziel ist es, die Lebensqualität behinderter Mitbürgerinnen und Mitbürger nachhaltig zu verbessern. Inklusion zu fördern ist eine Investition in die Zukunft. Menschen mit Behinderungen sollen sich in Bayreuth zu Hause fühlen und selbständig am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.

Die Stadt Bayreuth sieht in der Arbeit mit und für Menschen mit Behinderungen seit vielen Jahren einen Schwerpunkt ihrer Aufgaben. Ziel ist es, die Lebensqualität behinderter Mitbürgerinnen und Mitbürger nachhaltig zu verbessern. Inklusion zu fördern ist eine Investition in die Zukunft. Menschen mit Behinderungen sollen sich in Bayreuth zu Hause fühlen und selbständig am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.

Zahlen, Daten und Fakten

13.171 Menschen lebten zum 31. Dezember 2021 mit einer anerkannten Behinderung in Bayreuth. Bei einer Einwohnerzahl von 73.909 (Stand : 31.12.2021) ist dies ein Bevölkerungsanteil von 17,8 Prozent. 8.177 Bürger*innen sind 60 Jahre und älter. In der Altersgruppe der 0- bis 17-jährigen sind es 169 Betroffene. Insgesamt haben 6.986 Frauen eine Anerkennung erhalten. Der Männeranteil liegt bei 6.185. Sie alle können mindestens einen Grad der Behinderung von 20 vorweisen.

Schwerbehindert nach § 2 Abs. 2 SGB IX sind Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50. Diesen Bescheid besitzen 8.533 Einwohner von Bayreuth.

Inklusion – selbstverständlich dabei sein

„Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann. Lassen Sie uns die Behinderten und ihre Angehörigen auf ganz natürliche Weise in unser Leben einbeziehen. Wir wollen Ihnen die Gewissheit geben, dass wir zusammengehören.“
(Bundespräsidenten a.D. Richard von Weizsäcker 1987)

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) beschreibt grundlegende Menschenrechte für die speziellen Bedürfnisse und Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen. Die Konvention fordert die gleichen Chancen, Rechte und Möglichkeiten zur gleichberechtigten Teilhabe in der Gesellschaft. Inklusion, als Leitbild der UN-BRK, bedeutet selbstverständlich dabei sein.

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels erarbeiteten die Behindertenbeauftragte und die Fachstelle Inklusion Konzepte zur Inklusion.

Der Behindertenbeirat als beratendes Gremium des Stadtrates ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Verwaltung und Bürgern.

Verschiedene Wegweiser für Menschen mit Behinderung ermöglichen sich in Bayreuth zurecht zu finden und Kultur und Co. Kennenzulernen.

Blindenleitsystem am Marktplatz

Informationen zum barrierefreien Wohnen gibt es bei der Fachstelle Wohnanpassung.

Durch die Einbindung des Themas Barrierefreiheit in das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) ist eine langfristige und barrierefrei orientierte Stadtentwicklung gewährleistet. Als sozialplanerisches Instrument hat die Stadt seit 2002 einen Behindertenplan, dessen Ziele überwiegend ungesetzt sind. Ein Aktionsplan Inklusion liegt seit 2017 aus.

Nur durch die Einbeziehung von Menschen mit Behinderung können ihre ureigene Belange erfolgreich umgesetzt werden.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Digitale Barrierefreiheit wird Pflicht ab 28. Juni 2025

Ab dem 28. Juni 2025 dürfen Websites, Online-Shops und digitale Dienste, die sich an Verbraucher/innen richten, nur noch betrieben werden, wenn sie die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) erfüllen. Das Gesetz setzt den „European Accessibility Act“ in deutsches Recht um und verpflichtet nahezu alle „Business-to-Consumer“-Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Lediglich Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind ausgenommen.

Wen das BFSG konkret betrifft:

  • E-Commerce-Plattformen und Online-Shops jeder Größenordnung
  • Dienstleister mit Endkundengeschäft – vom Reiseportal bis zur Streaming-Plattform
  • KMU und Großunternehmen, sofern sie Produkte oder Services direkt an Verbraucher verkaufen
  • Ausnahme: Kleinstunternehmen sind von der Umsetzungspflicht befreit, können Barrierefreiheit aber freiwillig als Wettbewerbsvorteil nutzen.

Was „barrierefrei“ nach dem Gesetz bedeutet

Das BFSG verweist auf die Norm EN 301 549 und die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 / 2.2. Unternehmen müssen nachweisen, dass alle nutzungsrelevanten Inhalte – von Navigation über Produktbeschreibungen bis zu PDF-Dokumenten – für Menschen mit Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Einschränkungen voll zugänglich sind. (Barrierefreiheit Diensteintegration)

Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung

  • Bußgelder von bis zu 100.000 Euro je Verstoß
  • Abmahnungen durch Mitbewerber oder qualifizierte Verbände
  • Untersagung des Online-Betriebs durch Marktüberwachungsbehörden bei wiederholten Mängeln
  • Imageschäden & ESG-Risiken – negative Auswirkungen auf Markenreputation und Nachhaltigkeitsratings (Industrie- und Handelskammer)

Drei geschäftliche Gründe, sofort zu handeln

  1. Umsatz & Conversion
    Barrierefreie Shops senken Absprungraten und erschließen bis zu 15 Prozent zusätzliche Kaufkraft – Menschen mit Behinderungen und ihre Familien
  2. Recruiting & Employer Branding
    Digitale Inklusion signalisiert eine moderne, verantwortungsbewusste Unternehmenskultur, die Fachkräfte anzieht.
  3. Rechts- & Planungssicherheit
    Frühzeitige Maßnahmen verteilen Budgetbelastung, vermeiden Aktionismus kurz vor der Frist und schaffen klare Nachweise für Audits und ESG-Berichte.

Ihr nächster Schritt

Testen Sie jetzt die Barrierefreiheit Ihrer Website – kostenlos auf aktion-barrierefrei.org.
Aktion Barrierefrei, Behringstraße 13, 63814 Mainaschaff, Ansprechpartner: Stefan Straßburg, Telefon 06021 130 712-8, s.strassburg@aktion-barrierefrei.org

(Quelle: Aktion Barrierefrei)

Anerkennung „Barrierefreie Stadt“

Im Rahmen des 2012 europaweit ausgeschriebenen Wettbewerbs „Barrierefreie Stadt: Eigenständigkeit, Mobilität und Teilhabe“ wurde das Engagement der Stadt Bayreuth als beispielgebend gewürdigt. Die Auslosung erfolgte von der Stiftung „Lebendige Stadt“ und dem Bundesfamilienministerium.

Die Jury lobte den ganzheitlichen Ansatz, Barrieren in der Stadt zu verkleinern und zu beseitigen. Hervorzuheben sind dabei der ressortübergreifende Ansatz und die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger und insbesondere der Betroffenen.

Auszeichnung Bayreuth - Die barrierefreie Stadt

Bewertete Aktivitäten:
– Blindenleitsystem in der Fußgängerzone
– Blindengerechte Ampeln inklusive Auffangstreifen und Gehwegabsenkung
– beträchtliche Anzahl der Behindertenparkplätze
– zahlreichen Behindertentoiletten
– Einsatz von Niederflurbussen und der speziellen Schulungen der Busfahrer
– barrierefreier Umbau des RW21. Das Gebäude vereint Jungend- und Stadtbibliothek, das Stadtarchiv und die Volkshochschule
(VHS) unter einem Dach. Generationenverbindende Aktionen, wie die „Vorlesepaten“ oder Computerschulungen bringen Jung
und Alt zusammen. Im Café Samocca sind Menschen mit Behinderungen in alle Arbeitsbereichen tätig.
– gute Netzwerkarbeit mit den Verbänden in der Behindertenarbeit

Stadt Bayreuth – Behindertenbeauftragte Bettina Wurzel
Neues Rathaus, Luitpoldplatz 13, 95444 Bayreuth
Telefon: 0921 25-1247
Fax: 0921 25-1778
bettina.wurzel@stadt.bayreuth.de