Behindertenbeauftragte
Inklusion ist ein Menschenrecht. Ziel ist der volle und gleichberechtigte Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten. Menschen mit Behinderung besitzen das Recht auf uneingeschränkte und selbstverständliche Teilhabe in allen Lebensbereichen. Sie gehören in die Mitte der Gesellschaft.