Behindertenbeauftragte

Ihre Ansprechpartner:
Behindertenbeauftragte Bettina Wurzel
Neues Rathaus, Luitpoldplatz 13, 95444 Bayreuth, Zimmer 615
Telefon: 0921 25-1247
Fax: 0921 25-1778
E-Mail: bettina.wurzel@stadt.bayreuth.de
Sprechstunden:
nach telefonischer Vereinbarung
Aufgaben:
- Beratung behinderter Menschen und ihrer Angehörigen
- Beratung von Verbänden in der Behindertenarbeit
- Fachberatung städtischer Dienststellen in Behindertenfragen
- Umsetzung der Ziele und Aufgaben des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG)
- Mitwirkung bei der Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau, Verkehr und Internet
- Mitarbeit in kommunalen Arbeitsgemeinschaften
- Stellungnahme zur Barrierefreiheit bei Bauvorhaben und Verkehrsangelegenheiten
- Zusammenarbeit mit dem Behindertenbeirat der Stadt Bayreuth
- Öffentlichkeitsarbeit
Behindertenrelevante Bereiche
- Barrierefreies Bauen
- Wohnen
- Mobilität und Verkehr
- Bildung
- Arbeit und Beschäftigung
- Schule und Kindergarten
- Frühförderung
- Familienentlastende Dienste
- Freizeit
- Kultur
- Sport
Barrierefreiheit und Inklusion
Barrierefreiheit ist die Grundlage der inklusiven Umweltgestaltung für alle Bevölkerungsgruppen. Ohne Barrierefreiheit keine Inklusion. Sie muss sich stets den demografischen Wandel anpassen. Ziel ist die problemlose Wahrnehmbarkeit, Erreichbarkeit und Bedienbarkeit in allen Bereichen ohne fremde Hilfe.
Gesetzliche Grundlagen:
- Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz (GG):
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. - Artikel 118 a Bayerische Verfassung:
Menschen mit Behinderung dürfen nicht benachteiligt werden. Der Staat setzt sich für gleichwertige Lebendsbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung ein. - Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz -BGG-)
- Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz -BayBGG-)
Die Vereinigung Kommunaler Interessenvertreter von Menschen mit Behinderung in Bayern e.V. (VKIB)
VKIB ist ein Zusammenschluss der in Bayern tätigen Behindertenbeauftragten der Bezirke, Landkreise und kreisfreien Gemeinden, im Sinne des Artikel 18 des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG) sowie der Behindertenbeiräte von kreisfreien Gemeinden, großen Kreisstädten.
Behindertenbeauftrage im Sinne des Artikels 18 BayBGG sind:
- Behindertenbeauftragte kreisangehöriger Gemeinden
- Kommunale Behindertenbeiräte
- die Leiter der Fachbereiche
- alle Gebietskörperschaften in Bayern
Alle weiteren Informationen gibt es unter: www.vkib.de

