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Behindertenbeauftragte

Inklusion ist ein Menschenrecht. Ziel ist der volle und gleichberechtigte Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten. Menschen mit Behinderung besitzen das Recht auf uneingeschränkte und selbstverständliche Teilhabe in allen Lebensbereichen. Sie gehören in die Mitte der Gesellschaft.

Kommunale Behindertenbeauftragte setzen sich für die Teilhabe am öffentlichen Leben und Inklusion behinderter Menschen ein. Sie beraten persönlich und fördern Projekte für Menschen mit und ohne Behinderung.

 

Ihre Ansprechpartnerin:
Bettina Wurzel
Schlossgalerie, Kanalstraße 3, 95444 Bayreuth
Telefon: 0921 25-1247
Fax: 0921 25-1778
E-Mail: bettina.wurzel@stadt.bayreuth.de

Sprechstunden:
Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung

Aufgaben:

  • Beratung behinderter Menschen und ihrer Angehörigen
  • Beratung von Verbänden in der Behindertenarbeit
  • Fachberatung städtischer Dienststellen in Behindertenfragen
  • Umsetzung der Ziele und Aufgaben des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG)
  • Mitwirkung bei der Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau, Verkehr und Internet
  • Mitarbeit in kommunalen Arbeitsgemeinschaften
  • Stellungnahme zur Barrierefreiheit bei Bauvorhaben und Verkehrsangelegenheiten
  • Zusammenarbeit  mit dem Behindertenbeirat der Stadt Bayreuth
  • Öffentlichkeitsarbeit

Behindertenrelevante Bereiche

  • Barrierefreies Bauen
  • Wohnen
  • Mobilität und Verkehr
  • Bildung
  • Arbeit und Beschäftigung
  • Schule und Kindergarten
  • Frühförderung
  • Familienentlastende Dienste
  • Freizeit
  • Kultur
  • Sport

Barrierefreiheit und Inklusion

Barrierefreiheit ist die Grundlage der inklusiven Umweltgestaltung für alle Bevölkerungsgruppen. Ohne Barrierefreiheit keine Inklusion. Sie muss sich stets den demografischen Wandel anpassen. Ziel ist die problemlose  Wahrnehmbarkeit, Erreichbarkeit und Bedienbarkeit in allen Bereichen ohne fremde Hilfe.

Gesetzliche Grundlagen:

  • Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz (GG):
    Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
  • Artikel 118 a Bayerische Verfassung:
    Menschen mit Behinderung dürfen nicht benachteiligt werden. Der Staat setzt sich für gleichwertige Lebendsbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung ein.
  • Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz -BGG-)
  • Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz -BayBGG-)

Offenes Beratungsangebot zum Thema Inklusion

Offenes Beratungsangebot des Behindertenbeirats, der Fachstelle für Inklusion und der Behindertenbeauftragten der Stadt Bayreuth ab 30.8.2022 im Zwei-Wochen-Takt immer dienstags in der Schlossgalerie, Kanalstraße 3, 95444 Bayreuth, Zimmer 235, von 11 bis 13 Uhr.

Telefonische Anmeldung erwünscht, Online-Beratung möglich

Kontakt: Telefon 0921 25-1115, bettina.wurzel@stadt.bayreuth.de

Das Angebot richtet sich an Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen die, Fragen zum Thema Behinderung haben, Unterstützung suchen, sich informieren möchten oder Benachteiligungen aufgrund ihrer Behinderung erfahren haben und sich über Rechte und Möglichkeiten beraten lassen möchten.