Die Pflegeversicherung bietet eine Grundsicherung für Menschen, die pflegebedürftig sind. Sie entlastet die Pflegebedürftigen und ihre Familien. Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer in erheblichem Maße der Hilfe bedürfen.
Die Pflegeversicherung übernimmt die Leistungen der Grundpflege in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität sowie die hauswirtschaftliche Versorgung. Im Pflegeversicherungsgesetz ist eindeutig der Vorrang der häuslichen Pflege vor der stationären Pflege festgelegt. Es berücksichtigt damit den Wunsch der meisten pflegebedürftigen Menschen, in der gewohnten Umgebung bleiben zu wollen.
Wenn die Wohnung für die Durchführung der Pflege nicht geeignet ist, kann die Pflegekasse einen einmaligen Zuschuss für bauliche Anpassungsmaßnahmen bewilligen.
Für die Gewährung von Leistungen sind fünf Pflegegrade vorgesehen. Die Einstufung nimmt der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) vor. Die Pflegekasse ist eng mit der Krankenversicherung verbunden und an sie angegliedert. Sie informiert und berät über ihre Leistungen.