Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Tierschutzgesetz
Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte durchzuführen Zuständigkeit: Amt für öffentliche Ordnung
Zuständigkeit: Steueramt
gemäß § 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung Zuständigkeit: Amt für Umweltschutz