Verordnungen, Satzungen
Der Artikel 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlaubt es den Gemeinden zur Regelung ihrer Angelegenheiten Satzungen zu erlassen. Zudem besteht die Möglichkeit, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben Verordnungen zu erlassen. Die Stadt Bayreuth hat die für die Verfassung und Verwaltung der Stadt und die Regelung der örtlichen Angelegenheiten im Stadtgebiet erlassenen Vorschriften gesammelt und in Buchform herausgegeben – das “Bayreuther Stadtrecht”.