Die aktuell laufende Sanierung des Markgräflichen Opernhauses mit Redoutenhaus und diverse andere Maßnahmen wie z. B. die Neugestaltung der Synagoge inkl. Einrichtung eines jüdischen Kultus- und Kulturzentrums, die Eröffnung der Stadtbibliothek mit VHS und der Umzug des Iwalewa-Hauses führt zu veränderten Rahmenbedingungen, die über das Sanierungsgebiets „H“ hinausstrahlen.
Die Bestandsanalyse im Zuge einer Vorstufe zur Abklärung künftigen Handlungsbedarfs zeigt, dass sich die städtebaulichen Missstände auch außerhalb des Sanierungsgebiets fortführen und in direkten baulichen und funktionalen Zusammenhang mit dem bisherigen Sanierungsgebiet H stehen.
Aus diesem Grund hat der Stadtrat der Stadt Bayreuth in seiner Sitzung am 19.07.2017 gem. § 141 Abs. 3 BauGB beschlossen, vorbereitende Untersuchungen für den Bereich “östliche Erweiterung des Sanierungsgebietes H ” durchzuführen.
Der Untersuchungsbereich “östliche Erweiterung des Sanierungsgebietes H ” mit einer Fläche von ca. 11,8 ha ist im Lageplan des Stadtplanungsamtes vom 19.06.2017 dargestellt und beinhaltet das Quartier zwischen Josephsplatz, Hohenzollernring und Richard-Wagner-Museum.
Die betroffenen Flurstücke können im Amtsblatt Nr. 18 vom 03.11.2017 eingesehen werden.
Gemäß § 141 Abs. 1 BauGB sind Untersuchungen durchzuführen, um Beurteilungsunterlagen über die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele zu erhalten. Hierfür wurde das in Bayreuth schon tätige Ingenieurbüro Planersocietät aus Dortmund beauftragt.
Auslegungsbeginn:
Montag, den 13.11.2017
ausgelegte Unterlagen:
Lageplan Sanierungsgebiet “H” mit östlichem Erweiterungsbereich vom 19.06.2017
Auslegungsort:
Neues Rathaus, Luitpoldplatz 13, 9. Stock
allgemeine Dienststunden:
MO, DI, DO von 8.00 – 16.00 Uhr,
MI von 8.00 – 18.00 Uhr,
FR von 8.00 – 12.00 Uhr
Während dieser Zeit liegen die Unterlagen beim Stadtplanungsamt Bayreuth im Neuen Rathaus, 9. Obergeschoss – Öffentliche Planauslage – öffentlich zu jedermanns Einsicht aus.
Auskunftszeiten:
MO bis FR von 8.00 – 12.00 Uhr,
zusätzlich MI von 14.00 – 18.00 Uhr.
In diesen Zeiten stehen Ihnen Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes für Auskünfte zur Verfügung.
Hinweise zur Auslegung:
Während der Auslegungsfrist besteht für die Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung.
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