Untersuchungsbereiche

Untersuchungsbereiche nach § 141 Baugesetzbuch (BauGB).

Die städtebauliche Sanierung ist ein Instrument der Stadtentwicklung, das dazu dient, funktionale, gestalterische oder strukturelle Missstände in bestimmten Gebieten zu beheben. Bevor ein Gebiet jedoch offiziell als Sanierungsgebiet festgelegt werden kann, ist gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB) zunächst eine Vorbereitende Untersuchung erforderlich. Zu diesem Zweck wird ein sogenannter Untersuchungsbereich definiert.

Das Foto zeigt den Blick in die Sophienstraße, Häuserzeilen links und rechts, in der Mitte die Fußgängerzone mit Granitpflaster.
© Stadt Bayreuth

In diesem Bereich werden die städtebaulichen Gegebenheiten umfassend geprüft – unter anderem hinsichtlich städtebaulicher Mängel.  Ziel ist es, die Erforderlichkeit, die Durchführbarkeit und die Ziele einer möglichen Sanierungsmaßnahme zu ermitteln. Die Ergebnisse dieser Voruntersuchung bilden die fachliche Grundlage für die Entscheidung, ob ein Sanierungsverfahren eingeleitet und das Gebiet per Satzung als Sanierungsgebiet festgelegt wird.

Die Mitwirkung der Behörden und der Öffentlichkeit ist dabei ein zentraler Bestandteil der vorbereitenden Untersuchungen. Eigentümerinnen und Eigentümer, Mieterinnen und Mieter sowie sonstige Betroffene im Untersuchungsbereich werden frühzeitig über Ziele und Zwecke der Untersuchung informiert und erhalten Gelegenheit, sich einzubringen. Dies kann im Rahmen von Fragebögen, Gesprächen, Informationsveranstaltungen oder über digitale Beteiligungsformate erfolgen. Die dabei gewonnenen Anregungen und Hinweise fließen in die Bewertung des Untersuchungsgebiets ein und tragen dazu bei, die Planungen an den tatsächlichen Bedürfnissen vor Ort auszurichten.

Übersichtsplan aktueller vorbereitender Untersuchungen

Lageplan der Innenstadt Bayreuth mit farbiger Abgrenzung des Untersuchungsbereichs "C" (Innenstadt Süd)
Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung

Attraktives Lebensumfeld in der südlichen Bayreuther Innenstadt mitgestalten.

Die Fortschreibung der vorbereitenden Untersuchungen für den Bereich Innenstadt Süd ist notwendig, um auch in den kommenden Jahren Fördermaßnahmen mit Unterstützung der Städtebauförderung durchführen zu können. Für die Erarbeitung einer aktuellen Planungsgrundlage hat die Stadt Bayreuth das Büro Schirmer Architekten + Stadtplaner GmbH aus Würzburg mit der Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB beauftragt. Das künftige Konzept mit den festzulegenden Sanierungszielen wird im Sinne eines Handlungsleitfadens für die Stadt Bayreuth die Fördergrundlage zur Umsetzung von Maßnahmen innerhalb der nächsten 15 Jahre darstellen.

Die Fortschreibung der vorbereitenden Untersuchungen für den Bereich Innenstadt Süd werden durch Mittel aus dem Sonderfonds „Innenstädte beleben“ des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr gefördert.

Die vorbereitenden Untersuchungen für den Bereich Innenstadt Süd werden begleitet durch einen verwaltungsinternen Lenkungskreis (Stadtverwaltung mit dem Projektbüro). Des Weiteren wird die Öffentlichkeit bei der Erarbeitung des Konzeptes und den künftigen Zielen beteiligt. So hat die Stadt Bayreuth am 19. Februar 2025 alle interessierten Bürgerinnen und Bürger eingeladen, um gemeinsam in einer Zukunftswerkstatt Ideen für die zukünftige Gestaltung der südlichen Innenstadt zu entwickeln. Mögliche Projekte und Ideen sind im Dialog zwischen der Stadt Bayreuth, den beauftragten Planern vom Büro Schirmer Architekten + Stadtplaner GmbH und den Bürgerinnen und Bürgern entstanden.

Zentrale Schwerpunkte der Zukunftswerkstatt waren:

  • der Bereich an der Dammallee mit dem Dammwäldchen,
  • das Quartier Unteres Tor und Untere Maxstraße,
  • der öffentliche Raum in der Ludwigstraße und
  • innenliegende Grünräume wie zum Beispiel das Regierungsgärtlein.

 

Die Ergebnisse der Zukunftswerkstatt können in der Dokumentation nachgelesen werden.

Plakat Zukunftswerkstatt Innenstadt 2025

Die Maßnahmen wurden gefördert durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Bayern mit Fördermitteln aus dem Bund-/Länderförderungsprogramm.

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