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Volksbegehren, Volksentscheide

Nach der Bayerischen Verfassung wird der Wille des Volkes durch das von ihm gewählte Parlament ausgeübt. Ergänzend kann das Volk aber unmittelbar gesetzgebend tätig werden. Durch ein Volksbegehren können Gesetzesvorlagen in den Landtag eingebracht werden. Hierfür muss es von mindestens zehn Prozent der Stimmberechtigten unterstützt werden. Lehnt der Landtag den mit dem Volksbegehren verfolgten Gesetzentwurf ab, ist über diesen ein Volksentscheid herbeizuführen.

Außerdem muss jeder Beschluss des Landtags auf Änderung der Verfassung dem Volk zur Entscheidung vorgelegt werden.

Weitere Informationen zum Thema Volksbegehren und Volksentscheid bietet das Bayerische Staatsministerium des Innern auf seiner Homepage an | mehr

Volksentscheide

Volksentscheide vom 15.9.2013

Zur Abstimmung standen folgende, vom Bayerischen Landtag am 20.6.2013 beschlossene Änderungen der Verfassung des Freistaats Bayern:

  • Volksentscheid 1: Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen
  • Volksentscheid 2: Förderung des ehrenamtlichen Einsatzes für das Gemeinwohl
  • Volksentscheid 3: Angelegenheiten der Europäischen Union
  • Volksentscheid 4: Schuldenbremse
  • Volksentscheid 5: Angemessene Finanzausstattung der Gemeinden

Volksentscheid zum Nichtraucherschutz vom 4.7.2010

Volksbegehren

“Abberufung des Bayerischen Landtags” (14. – 27.10.2021)

Für das Volksbegehren waren in der Stadt Bayreuth 55.354 Einwohner stimmberechtigt. Während der Eintragungsfrist vom 14. – 27.10.2021 erfolgten in Bayreuth 708 gültige Eintragungen (1,28 %)

“Artenvielfalt und Naturschutz in Bayern” (31.1. – 13.2.2019)

Für das Volksbegehren waren in der Stadt Bayreuth 57.200 Einwohner stimmberechtigt. Während der Eintragungsfrist vom 31.1. – 13.2.2019 erfolgten in Bayreuth 11.086 gültige Eintragungen (19,38 %).

Ja zur Wahlfreiheit zwischen G9 und G8 in Bayern “Mehr Zeit zum Lernen – Mehr Zeit zum Leben” (3. – 16.7.2014)

Für das Volksbegehren waren in der Stadt Bayreuth 56.855 Einwohner stimmberechtigt. Während der Eintragungsfrist vom 3. – 16.7.2014 erfolgten in Bayreuth 1.816 gültige Eintragungen (3,2 %).

“Nein zu Studienbeiträgen in Bayern” (17. – 30.1.2013)

Für das Volksbegehren waren in der Stadt Bayreuth 57.107 Einwohner stimmberechtigt. Während der Eintragungsfrist vom 17. – 30.1.2013 erfolgten in Bayreuth gültige 8.918 Eintragungen (15,63 %).