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Ausländeramt

Stadt Bayreuth – Ausländeramt
Rathaus II
Dr.-Franz-Straße, 95445 Bayreuth

Postfach 10 10 52, 95410 Bayreuth

Öffnungszeiten:
nur nach Terminvereinbarung

Fax: 0921 25-1513
Auslaenderamt@stadt.bayreuth.de

AnsprechpartnerTelefonZimmer
Dienststellenleiter:
Verwaltungsamtsrat
Markus Werner
0921 251415 36
Allgemeine Ausländerangelegenheiten A - B
(ohne Universitätsangehörige)
0921 251523 35
Allgemeine Ausländerangelegenheiten C - H, R
(ohne Universitätsangehörige)
0921 251524 37
Allgemeine Ausländerangelegenheiten I - L , Sa - Sc
(ohne Universitätsangehörige)
0921 25201530
Allgemeine Ausländerangelegenheiten M - P, Sd - Sh
(ohne Universitätsangehörige)
0921 251407 29
Allgemeine Ausländerangelegenheiten Si - Z
(ohne Universitätsangehörige)
0921 251519 38
Studierende, Universitätsangehörige A - N0921 251525 33
Studierende, Universitätsangehörige O - Z0921 251427 34
JVA0921 251415 36
Verpflichtungserklärungen mit Verpflichtungsgeber A - K0921 25201530
Verpflichtungserklärungen mit Verpflichtungsgeber L - Z0921 25140729

Aufgaben

Das Ausländeramt ist Ansprechpartner der Stadt Bayreuth für Fragen des Ausländerrechts.

Formulare, Infoblätter

Die Stadt Bayreuth hat sämtliche Online-Anträge der Ausländerbehörde auf einer Seite zusammengefasst. Dazu gehören die Anträge “Aufenthaltstitel für die Ausbildung”, “Aufenthaltstitel für die Erwerbstätigkeit”, “Aufenthaltstitel für den Familiennachzug”, “Aufenthaltstitel für Geflüchtete aus der Ukraine”, “Änderung aufenthaltsrechtlicher Nebenbestimmungen”, “Niederlassungserlaubnis” und “Aufenthalt von EU- und EWR-Bürgern sowie deren Familien (Freizügigkeitsberechtigte)”, die in mehreren Sprachen zur Verfügung stehen. Hier geht es zu dieser Übersichtsseite! 

Darüber hinaus bietet das Ausländeramt der Stadt Bayreuth weitere Formulare und Infoblätter zum Download an.  Nutzen Sie unser Formularcenter.

Hinweise zum Datenschutz

Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine

Aktuelle Information: Die Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind und in Deutschland Schutz erhalten haben, gelten unter bestimmten Bedingungen bis zum 04.03.2025 ohne Verlängerung im Einzelfall fort. Hierzu wurde durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) eine entsprechende Verordnung (Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung) erlassen. | mehr

Informationen und Hinweise für geflüchtete Personen aus der Ukraine finden Sie beim Bundesministerium des Innern und für Heimat (https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de) und unter https://handbookgermany.de/de/ukraine-info/de.html. Die Informationen stehen dort auch auf Ukrainisch, Russisch und Englisch zur Verfügung.

Zudem können Sie Ihre wesentlichen Rechte und Pflichten den folgenden Merkblättern auf Deutsch, Englisch und Ukrainisch entnehmen.

Weitere Informationen der Stadt Bayreuth im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg finden Sie auch hier.

Weitere Informationen