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Zensus 2022

Wie viele Einwohner hat Deutschland? Wie leben und arbeiten die Menschen, die hier wohnen? Gibt es genügend Wohnungen und Schulen? In welchen Bereichen muss der Staat mehr investieren? Auf all diese Fragen gibt der Zensus Antworten.

Schriftzug Zensus 2022

Was ist der Zensus und wer wird befragt?

Beim Zensus wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. In erster Linie werden dafür Daten aus der öffentlichen Verwaltung, beispielsweise aus den Melderegistern, verwendet. Ergänzend wird ein zufällig ausgewählter Teil der Bevölkerung ab Mai 2022 persönlich befragt. In der Stadt Bayreuth müssen hierbei ungefähr 9500 Personen direkt interviewt werden. Alle dafür bestimmten Personen sind per Gesetz auskunftspflichtig.

Wer führt den Zensus durch?

Für die Vorbereitung und Organisation des Zensus arbeiten die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zusammen. Vor Ort werden die Befragungen von der Stadt Bayreuth koordiniert, wofür eine Erhebungsstelle eingerichtet wurde. Für die Durchführung der eigentlichen Befragungen wird die Erhebungsstelle von sogenannten Erhebungsbeauftragten unterstützt, die die ausgewählten Bürger und Bürgerinnen besuchen und deren Daten erfassen.

Neben der Haupterhebung findet zur Qualitätssicherung von Juni bis Oktober 2022 zusätzlich eine Wiederholungsbefragung statt. So wird ein kleiner Teil der bereits befragten Bürgerinnen und Bürger nochmals interviewt.

Hierfür ist  das Bayerische Landesamt für Statistik zuständig und sucht entsprechende Interviewer (m/w/d). Bei Interesse: https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/lfstat/lfstat/interviewer_zensus/interviewer_zensus/index

Was nützt der Zensus?

Der Zensus wird alle 10 Jahre EU-weit durchgeführt und ist maßgebend für viele finanz- und gesellschaftspolitische Entscheidungen. Aber nicht nur die Politik, sondern auch die Verwaltung, die Wissenschaft und die Wirtschaft brauchen Informationen über die Bevölkerungszahl, Erwerbstätigkeit und den Gebäude- und Wohnungsbestand als Planungs- und Entscheidungsgrundlage. Ganz konkret werden diese Zahlen zum Beispiel für Ausgleichszahlungen innerhalb Deutschlands oder EU-Fördermittel herangezogen.

Datenschutz und Informationssicherheit

Auf Datenschutz und Informationssicherheit wird beim Zensus besonders geachtet: Denn die amtliche Statistik lebt vom Vertrauen und der Akzeptanz der Bevölkerung. Es werden alle nötigen Sicherheitsvorkehrungen getroffen, die den Schutz der persönlichen Daten garantieren.

Weiterführende Informationen

Nähere Informationen rund um den Zensus finden Sie auf folgenden Internetseiten:

Am häufigsten gestellte Fragen (FAQ)

Beim Zensus gibt es grundsätzlich zwei verschiedene Befragungen der Bürgerinnen und Bürger:

  1. Befragung der Haushalte: Hierbei werden rund 10,3 Millionen Menschen in einem persönlichen Interview befragt. Zuvor wurden die Anschriften, an denen diese Personen leben, zufällig ausgewählt (Stichprobe). Die persönliche Befragung wird von einem sog. Erhebungsbeauftragten vor Ort mittels Tablet durchgeführt und dauert ca. 5 bis 10 Minuten.
  2. Gebäude- und Wohnungszählung: Bei der Gebäude- und Wohnungszählung werden Eigentümerinnen und Eigentümer, Verwaltungen und sonstige Verfügungsberechtigte von Wohngebäuden oder Wohnungen befragt. Hierbei erhalten die Teilnehmenden einen Brief mit Zugangsdaten für den Online-Fragebogen. Die Zuständigkeit für diesen Erhebungsteil liegt beim bayerischen Landesamt für Statistik (Hotline 0911-2155287400)

Es kann passieren, dass Menschen in Deutschland sowohl an der Haushaltebefragung als auch an der Gebäude- und Wohnungszählung teilnehmen müssen. Personen, die Wohneigentum besitzen und zusätzlich auch in der Stichprobe der Haushaltebefragung gezogen wurden, werden dann zweimal vom Zensus befragt.

Die Wiederholungsbefragung dient der weiteren Qualitätssicherung bei den gewonnenen Daten. Stichprobenartig werden hierbei knapp vier Prozent der Haushalte, die schon an der ersten Befragung teilgenommen haben, erneut persönlich kurz befragt. Diese zweite Befragung ist inhaltlich auf wenige Kernmerkmale beschränkt.

Im Zuge dieser erneuten Befragung werden die Bürger*innen wieder von einer/einem Erhebungsbeauftragten mittels Terminankündigungskarte kontaktiert. Die Erhebungsbeauftragten werden sich auch hier selbstverständlich ausweisen. Bürgerinnen und Bürger werden um Ihre freundliche Mitarbeit gebeten. Es ist zu beachten: auch für die Wiederholungsbefragung besteht die gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht. Voraussichtlich werden die Wiederholungsbefragungen dann bis Ende Oktober abgeschlossen sein.

Im Gegensatz zur ersten Befragung wird die Wiederholungsbefragung nicht von den kommunalen Erhebungsstellen, sondern zentral für ganz Bayern vom Bayerischen Landesamt für Statistik durchgeführt. (Telefon: 0911 / 21 552 – 87 200)

Hinweise:
Informationen zur Wiederholungsbefragung finden Sie hier:
www.statistik.bayern.de/mam/statistik/zensus/haushaltsstichprobe/flyer_zur_wiederholungsbefragung_zensus2022.pdf

Weitere Informationen zum Zensus 2022:
https://statistik.bayern.de/zensus2022
www.zensus2022.de

Bürgerinnen und Bürger, die am angesetzten Befragungstermin z.B. aus beruflichen Gründen verhindert sind, können einen anderen Termin vereinbaren. Für die Terminverschiebung ist der/die entsprechende Erhebungsbeauftragte zuständig. Die Kontaktdaten finden sich auf der Terminankündigung im mittleren orange-farbenen Kasten. Da die Erhebungsbeauftragten ehrenamtlich tätig sind, ist keine Erreichbarkeit rund um die Uhr garantiert. Bitte einfach ein weiteres Mal anrufen, ggf. zu einer anderen Tageszeit.

Die Interviews finden vor Ort bei den Bürgerinnen und Bürgern statt. Befragte müssen die Interviewerin bzw. den Interviewer nicht in ihre Wohnung lassen. Es besteht keine Pflicht zum Gewähren des Einlasses. Befragte können das Interview mit dem Erhebungsbeauftragten auch an der Haustür/Wohnungstür abhalten.

Die Teilnahme am Zensus ist gesetzlich verpflichtend. Wer nicht rechtzeitig antwortet, wird freundlich erinnert. Bürgerinnen und Bürger, die ihre Auskunft verweigern, obwohl sie für den Zensus ausgewählt wurden, erhalten ein Mahnschreiben und später ein Zwangsgeld.

Bei der Haushaltebefragung wird das Interview persönlich von einem Erhebungsbeauftragten durchgeführt.
Bei der Gebäude- und Wohnungszählung werden diejenigen Auskunftspflichtigen, von denen kein Rücklauf verzeichnet werden konnte, an die Teilnahme an der Befragung erinnert. Das Erinnerungsschreiben enthält einen Papierfragebogen als alternativen Meldeweg neben der Online-Meldung. Der Papierfragebogen kann mit Hilfe eines vorfrankierten Rücksendeumschlags an das Bayerische Landesamt für Statistik zurückgesendet werden.

Interviewerinnen und Interviewer des Zensus 2022 weisen sich mit einem offiziellen Ausweis (sog. Ausweis für Erhebungsbeauftragte) aus, den sie von ihrer Erhebungsstelle ausgestellt bekommen. Dieser ist nur zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig. Sollten Sie dennoch Bedenken haben, kontaktieren Sie gerne Ihre zuständige Erhebungsstelle.

Die Interviewerinnen und Interviewer des Zensus 2022 stellen den Erstkontakt niemals telefonisch her. Niemals werden Befragte per E-Mail ohne vorhergehendem postalischen Anschreiben kontaktiert oder mit Links in E-Mails zur Online-Befragung aufgerufen. Im Normalfall erhalten alle Auskunftspflichtigen vorab ein Ankündigungsschreiben mit einem Terminvorschlag des Erhebungsbeauftragten.

Wenn ein Haushalt für den Zensus ausgewählt wurde, sind grundsätzlich alle in diesem Haushalt lebenden Personen auskunftspflichtig – unabhängig vom Alter oder Staatsbürgerschaft. Für die kurze persönliche Befragung kann auch ein Haushaltsmitglied stellvertretend für alle anderen antworten. Können Personen nicht selbst an der Befragung teilnehmen (z.B. aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen), muss ein anderes volljähriges Haushaltsmitglied die Beantwortung für die betreffenden Personen übernehmen.

Diejenigen Haushalte, die auch für die zusätzlichen Fragen (Erwerbstätigkeit, Bildung, etc.) ausgewählt wurden, haben alternativ zum persönlichen Interview die Möglichkeit, die zusätzlichen Fragen online zu beantworten. Die dafür benötigten Zugangsdaten werden vom zuständigen Erhebungsbeauftragten übergeben. Die Erhebungsstelle kann keine Zugangsdaten verschicken/aushändigen.

In den Fragebögen zur Bevölkerungszählung werden beispielsweise Daten zum Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand oder zur Staatsangehörigkeit abgefragt. Die meisten Befragten beantworten auch weitere Fragen zu Bildung, Erwerbstätigkeit und Beruf.
Bei der Gebäude- und Wohnungszählung gibt es beispielsweise Fragen zur Art des Gebäudes, der Größe, des Baujahrs oder zur Nettokaltmiete.
Die Online-Fragebögen können auf www.zensus2022.de/DE/Wer-wird-befragt/_inhalt.de eingesehen werden.

Alle Zensus-Mitarbeitenden unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Die Online-Datenübermittlung erfolgt stets verschlüsselt und die erhobenen Einzeldaten werden nicht an Dritte außerhalb der amtlichen Statistik weitergegeben – auch nicht an andere Behörden. Außerdem werden persönliche Daten zum frühestmöglichen Zeitpunkt gelöscht, sodass keinerlei Rückschlüsse auf die jeweiligen Personen möglich sind. Die erhobenen Daten werden durch bauliche, technische und organisatorische Zugangsbeschränkungen gemäß den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gesichert.

Es handelt sich um zwei verschieden Statistiken mit unterschiedlichen Zielsetzungen. Es ist möglich, dass man für beide Erhebungen zufällig ausgewählt wird. Beim Mikrozensus werden jährlich etwa ein Prozent aller Haushalte befragt – so auch im Jahr 2022. Eine Zusammenführung der Angaben ist gesetzlich nicht erlaubt.

Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken müssen ab 1. Juli 2022 Grundsteuererklärungen abgegeben. Hintergrund ist die Reform der Grundsteuer (www.grundsteuerreform.de; Hotline 089 30700077). Die Grundsteuererklärungen sind von der Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des Zensus 2022 unabhängig. Aus Datenschutzgründen können die Erhebungen nicht zusammengelegt werden.

Zensus-Erhebungsstelle Stadt Bayreuth

Erreichbarkeit:

Tel.: 0921  251056 / 0921 251057
Fax: 0921 251066
Mail: zensus@stadt.bayreuth.de
Postanschrift:
Luitpoldplatz 13
95444 Bayreuth
Besucheranschrift:
Kanalstraße 3 (Schlossgalerie), 5.Stock
95444 Bayreuth
Zugang über den Eingang in der Kanalstraße

Eine Frau tippt mit ihrem Finger auf die Jahreszahl 2022
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