Luftreinhalte-/Aktionsplan

Die Regierung von Oberfranken hat unter Mitwirkung der Stadt Bayreuth einen Luftreinhalte-/Aktionsplan für das Stadtgebiet erarbeitet, nachdem der Grenzwert für Feinstaubbelastung im Jahr 2005 bei maximal 35 zulässigen Überschreitungen in Bayreuth 54 Mal überschritten wurde.

Der Luftreinhalte-/ Aktionsplan enthält ein Bündel von Maßnahmen zur Reduzierung der Feinstaub- und Stickstoffdioxid-Belastung. Es reicht von Fragen der Lenkung, Verflüssigung und Verminderung des Straßenverkehrs über die Verbesserung der Rad- und Fußgänger-Infrastruktur und den Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs bis hin zur Thematik schadstoffarmen Heizens sowie integrierter Verkehrs- und Stadtentwicklung.

Bayerische Luftreinhalteverordnung – Betrieb von Baumaschinen im Stadtgebiet Bayreuth

Mit dem Luftreinhalteplan wurde das gesamte Stadtgebiet als Luftreinhaltegebiet im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes BImSchG eingestuft. Seit dem Inkrafttreten der Bayerischen Luftreinhalteverordnung BayLuftV am 01.01.2017 gelten damit für den Betrieb von Baumaschinen im Stadtgebiet Bayreuth besondere emissionsbegrenzende Anforderungen.