Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie
Gesetzliche Grundlagen
- Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) – IE-RL
- Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen vom 08.04.2013
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), insbesondere § 10 Abs. 8a BImSchG (öffentliche Bekanntmachung von Genehmigungsbescheiden) und § 52 a BImSchG (Anlagenüberwachung)
A) Überwachungsprogramm
der kreisfreien Stadt Bayreuth für den Bereich Immissionsschutz (Stand: 22.06.2021)
gemäß § 52a BImSchG soll das Überwachungsprogramm eine planmäßige und nachvollziehbare Überwachung der Anlagen im Zuständigkeitsbereich der Kreisfreien Stadt Bayreuth sicherstellen. Im Überwachungsprogramm werden nur die im Zuständigkeitsbereich der Kreisfreien Stadt Bayreuth liegenden Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie (IE-RL, im Anhang 1 der 4. BImSchV, Spalte d mit „E“ gekennzeichnet) einschließlich der wasserwirtschaftlich zugeordneten Überwachung von Einleitungen nach der Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV) aufgeführt. Diese Anlagen sind in Anlage 1 aufgelistet. Das Überwachungsprogramm wurde aus dem Überwachungsplan der Regierung von Oberfranken entwickelt. Dieser Überwachungsplan ist im Internet unter www.regierung.oberfranken.bayern.de einsehbar. Die E-Anlagen im Stadtgebiet Bayreuth, für die andere Überwachungsbehörden zuständig sind, sind Anlage 4 zu entnehmen.