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23.11.2022

Reform des Betreuungsrechts 2023

Bayreuther Betreuer/innen treffen sich

Am 1. Januar 2023 tritt die grundlegende Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft. Ziel der neuen Reform ist die Stärkung der Selbstbestimmung für die Betroffenen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention. Dabei ist die Betreuungsbehörde der Kommune stark gefordert, sie hat mit der Gesetzesreform vollkommen neue Aufgabenbereiche zu übernehmen. Sie wird zur Stammbehörde, an der sich Berufsbetreuer/innen registrieren müssen. Wie bereits bei der Entwicklung des „Bayreuther Modells“, einem mittlerweile bundesweit bekannten Mentoren-Projekt, das neue Berufsbetreuer/innen beim Start unterstützt, sind die Bayreuther Dialogforen jetzt wieder aktiv und haben über 60 Menschen in die Räumlichkeiten der Stadtverwaltung Bayreuth geführt.

Viele Menschen stehen auf einer Treppe

Organisiert vom Betreuungsbüro Kaul und der Betreuungsbehörde der Stadt Bayreuth fand kürzlich ein erstes Treffen mit Betreuern aus Stadt und Landkreis statt. Die Betreuungsbehörde aus dem Landkreis Bayreuth, das Betreuungsgericht mit den Rechtspflegern, ehren- und hauptamtliche Betreuer trafen sich zu einem fachlichen Austausch. Themen waren die Umsetzung der Selbstbestimmung der Betroffenen durch andere Hilfen wie Beratungsangebote und Fragen zur Rechnungslegung und der korrekten Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorschriften. Netzwerkarbeit und bürgerschaftliches Engagement sind wichtige Stützpfeiler im Betreuungswesen einer Kommune und gehören zu den gesetzlichen Aufgaben von Betreuungsbehörden. Die Veranstaltung war gelungen, eine zweite Veranstaltung ist im Februar 2023 geplant.