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16.01.2024

Rödensdorf 28: Stadt wehrt sich gegen Vorwurf der Tatenlosigkeit

Stellungnahme des Rathauses zu den jüngsten Äußerungen der Grünen-Landtagsabgeordneten Sabine Weigand

Die jüngsten Äußerungen der denkmalpolitischen Sprecherin der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Bayerischen Landtag, Sabine Weigand, zum Abriss des denkmalgeschützten Bauernhauses in Rödensdorf stoßen bei der Stadt Bayreuth auf entschiedenen Widerspruch. Weigand hatte der Stadt als Unterer Denkmalschutzbehörde in diesem konkreten Fall Tatenlosigkeit vorgeworfen und von Behördenversagen gesprochen.

Fachwerk-Bauernhaus. | Foto: Eric Waha, Nordbayerischer Kurier
© Eric Waha, Nordbayerischer Kurier

Der Vorwurf der Tatenlosigkeit entbehre jeder Grundlage, wie ein Blick in die Chronologie des Falls Rödensdorf 28 belege, so die Stadt in ihrer Stellungnahme. Bereits in den Jahren 2008/2009 war die Untere Denkmalschutzbehörde mit dem Baudenkmal in Rödensdorf befasst. Damals war der Zustand des Gebäudes insgesamt noch gut. Nach einem Eigentümerwechsel im Jahr 2013 erfolgten mehrere Besprechungen mit dem neuen Besitzer und dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege im Hinblick auf eine geplante Instandsetzung des Baudenkmals. Auf der Grundlage eines Bestandsgutachtens sollten 2017 mit dem Eigentümer konkrete Schritte zur Instandsetzung und ein Finanzierungskonzept besprochen werden. Hierzu kam es jedoch nicht, denn von nun an scheiterten jegliche Versuche der Stadt mit dem Eigentümer diesbezüglich Kontakt aufzunehmen.

Zwangsgelder durchgesetzt

Aufgrund des sich zusehends verschlechternden baulichen Zustandes ordnete die Stadt Ende 2017 Notsicherungsmaßnahmen verbunden mit der Ankündigung von Zwangsgeldern an – ohne Erfolg. Mit einem weiteren Bescheid wurde der Eigentümer im Mai 2018 erneut aufgefordert, die notwendigen Sicherungsmaßnahmen in Angriff zu nehmen. Auch dieser Bescheid war wieder mit der Ankündigung von Zwangsgeldern verbunden. Die jeweiligen Zwangsgelder wurden durchgesetzt und vom Eigentümer bezahlt, Maßnahmen zur Notsicherung des Gebäudes wurde von diesem aber nicht ausgeführt.

Rechtliche Möglichkeiten erschöpft

Für die Erhaltung der Bausubstanz des Anwesens wären nun Sicherungsmaßnahmen im Wege der Ersatzvornahme, also auf Kosten der Stadt, notwendig geworden. Bei einem Ortstermin mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege Ende November 2018 wurde festgestellt, dass sich die Bausubstanz weiter verschlechtert hatte. Das Dach war unmittelbar einsturzgefährdet und das rückwärtige Zierfachwerk drohte einzustürzen. Eine Begehung des Gebäudeinneren war zu diesem Zeitpunkt schon nicht mehr möglich. Vor diesem Hintergrund stellte das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege 2018 fest, dass nun jegliche Sicherungsmaßnahmen verzichtbar seien, da der marode Bestand nicht mehr gesichert werden könne. „Seitens der Stadt als Unterer Denkmalschutzbehörde waren damit die üblichen rechtlichen Möglichkeiten erschöpft, auf den Eigentümer einzuwirken“, resümiert Oberbürgermeister Thomas Ebersberger.

Dennoch habe die Stadt in der Folgezeit mehrfach versucht, mit dem Eigentümer telefonisch und auch auf dem Postweg Kontakt aufzunehmen und ihn zu einem Verkauf des Gebäudes zu bewegen – ohne Erfolg.

Auch die Möglichkeit einer Enteignung wurde in Betracht gezogen. Eine Enteignung hätte einen gravierenden und damit langwierigen Eingriff in Eigentumsrechte bedeutet, was im vorliegenden Falle ebenfalls nicht zielführend gewesen wäre. Letztlich musste das Gebäude abgerissen werden, da es stark einsturzgefährdet war und damit eine unmittelbare Gefahr der öffentlichen Sicherheit und Ordnung darstellte. Das Fachwerk selbst wurde gesondert fachgerecht eingelagert.

Was ebenfalls schwer wiegt: Finanzielle Unterstützung durch den Landesdenkmalschutz gab es nicht. Und eine Stadt kann die Sanierung einer privaten Immobilie mit öffentlichen Mitteln aus haushaltrechtlichen Gründen nicht leisten. Mehr noch: Angesichts der schwierigen Haushaltslage ist es der Stadt bereits kommunalrechtlich verwehrt, in solchen Fällen öffentliche Mittel einzusetzen. „Letztlich kann und darf es nicht sein, dass eine Kommune allein Versäumnisse eines privaten Investors finanziert“, betont Ebersberger. Es entbehre daher nicht einer gewissen Ironie, dass nun ausgerechnet mit der Landtagsabgeordneten Weigand eine Vertreterin des Landesdenkmalschutzes der Stadt mangelndes Engagement vorhalte, obwohl sie in die Verfahren einbezogen war.