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24.11.2022

Schöffen gesucht: vhs informiert über das unbekannte Ehrenamt

Nächstes Jahr werden die Schöffinnen und Schöffen in der gesamten Bundesrepublik neu gewählt. Im Vorfeld gibt es an der Volkshochschule Bayreuth eine kostenfreie Informationsveranstaltung zur Tätigkeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter. Sie findet am Samstag, 3. Dezember, von 10.30 bis 12 Uhr, in der Black Box des RW21 statt. Infos und Anmeldung unter Telefon 0921 50703840 oder online unter www.vhs-bayreuth.de.

Ein Richterhammer liegt auf einen Tisch. | © Pixabay
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„Im Namen des Volkes“ ergehen nach deutschem Prozessrecht alle Urteile ordentlicher Gerichte. Dieser Grundsatz wird auch in Artikel 88 der Bayerischen Verfassung deutlich, wo es heißt: „An der Rechtspflege sollen Männer und Frauen aus dem Volke mitwirken.“ Damit das sichergestellt wird, gibt es das Ehrenamt der Schöffen. Jeweils zwei ehrenamtliche Richter/innen sitzen den Berufsrichtern/-innen an Land- oder Amtsgerichten bei und haben bei der Urteilsfindung gleichberechtigtes Stimmrecht – und damit eine große Verantwortung für den weiteren Lebensweg einer angeklagten Person.

Im Jahr 2023 werden die Schöffen in ganz Deutschland neu gewählt. Ihre Amtszeit beträgt fünf Jahre. Zur Ausübung des Ehrenamts muss man über keine juristischen Kenntnisse verfügen. Zwingende Voraussetzung ist jedoch die deutsche Staatsbürgerschaft und ein Alter zwischen 25 und 69 Jahren bei Antritt des Amtes. Welche weiteren Anforderungen es gibt, wo sich Interessierte bewerben können, wie die Schöffen gewählt werden und wie hoch die Aufwandsentschädigung ist – darüber informiert die Volkshochschule Bayreuth in Kooperation mit dem bayerischen Landesverband der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen.