Eine Bekanntmachung des Bayer. Sozialministeriums zum Bayer. Kindergartengesetz sieht die Möglichkeit vor, dass auch Schulkinder am Nachmittag in Kindergärten betreut werden können. Dies setzt voraus, dass nicht alle Plätze mit Kindergartenkindern belegt sind.

Bitte fragen Sie in Ihrem Kindergarten nach, ob Ihr Schulkind dort aufgenommen werden kann. Allgemeine Informationen erteilt auch das Jugendamt unter der Rufnummer 0921 251353