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24.03.2021

Testpflicht für Beschäftigte in vollstationären Pflege- und Behinderteneinrichtungen

Aufgrund des derzeit verschärften Corona-Infektionsgeschehens in der Stadt Bayreuth ordnet die Stadtverwaltung eine Testpflicht für Beschäftigte in vollstationären Einrichtungen der Pflege und für Menschen mit Behinderung an. Alle Beschäftigten dieser Einrichtungen müssen sich an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche, an denen sie zum Dienst eingeteilt sind, einem Test unterziehen. Beschäftigte, bei denen (partieller) Impfschutz besteht oder die innerhalb der letzten sechs Monate nachweislich durch PCR-Test am Corona-Virus (COVID-19) erkrankt sind, müssen mindestens einmal pro Woche getestet werden.