Im Einwohner- und Wahlamt der Stadt Bayreuth, Neues Rathaus, Luitpoldplatz 13, Zimmer 306 (3. OG), liegt ab Freitag, 24. September, das Wählerverzeichnis für das Volksbegehren auf Abberufung des Bayerischen Landtags zur Einsicht aus. Die Eintragungsfrist für das Volksbegehren läuft vom 14. bis 27. Oktober. Das Wählerverzeichnis kann am Freitag, 24. September, von 7.30 bis 12 Uhr, sowie am Montag/Dienstag, 27./28. September, jeweils von 7.30 bis 16 Uhr, eingesehen werden. Stimmberechtigte können die zu ihrer Person eingetragenen Daten überprüfen.
In die Liste für das Volksbegehren kann sich nur eintragen, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Eintragungsschein hat und stimmberechtigt ist. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann von Freitag, 24. September, bis spätestens Dienstag, 28. September, schriftlich Einspruch einlegen. Am Freitag, 24. September, sowie am Montag/Dienstag, 27./28. September, kann der Einspruch auch durch Erklärung zur Niederschrift im Einwohner- und Wahlamt, Zimmer 306 (3. OG) erfolgen.
Ein Eintragungsschein kann bis 27. Oktober, 20 Uhr, im Einwohner- und Wahlamt, Zimmer 306, schriftlich, elektronisch (Mail, Telefax) oder mündlich, nicht aber telefonisch beantragt werden. Stimmberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung von einer anderen Person helfen lassen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.