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17.11.2023

Weihnachtsmarkt: Stadt und GEMA erzielen Einigung

Streit um GEMA-Rechnung für Christkindlesmarkt 2022 ist beigelegt – Bayreuth profitiert von Kulanzregelung

Die Verhandlungen der Stadt Bayreuth mit der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) zur musikalischen Umrahmung des Christkindlesmarktes 2022 haben ein gutes Ende gefunden. Beide Seiten haben sich einvernehmlich auf einen Abrechnungsbetrag verständigt, der deutlich unter den ursprünglichen GEMA-Forderungen liegt.   

Eindrücke vom Christkindlesmarkt 2019

Auf knapp 40 000 Euro belief sich ursprünglich der von der GEMA in Rechnung gestellte Betrag für den Bayreuther Christkindlesmarkt des vergangenen Jahres. In den Jahren 2015 bis 2019 lag die Vergütung in der Regel nur bei etwa 500 bis 600 Euro. Angesichts dieser exorbitanten Steigerung blieb die GEMA-Rechnung im Rathaus – wie berichtet – nicht unwidersprochen.

Reduzierte Rechnung für die Stadt

Kurz vor Beginn des diesjährigen Christkindlesmarktes in Bayreuth haben sich beide Seiten nun auf eine einzelfallbezogene Lösung verständigt, die die Stadt Bayreuth als Erfolg für sich verbucht. Auf Basis einer von der GEMA angewandten Angemessenheitsregelung reduziert sich die Rechnung für die Stadt nun auf 6.645 Euro. Zudem hat die GEMA zugesichert, dass die für den Christkindlesmarkt 2022 gewährte Kulanzregelung auch für die diesjährige Weihnachtsmarktsaison gelten werde.

Oberbürgermeister Thomas Ebersberger zeigt sich zufrieden mit dem Kompromiss: „Die Beharrlichkeit der Stadt in diesem Fall hat sich ausgezahlt.“ Bayreuths Rechtsreferent und Berufsmäßiger Stadtrat Ulrich Pfeifer weist ergänzend darauf hin, dass die Stadt nunmehr auch mit Blick auf den diesjährigen Weihnachtsmarkt verlässlich kalkulieren könne. „Wir wissen jetzt, was und wie berechnet wird und können an den entsprechenden Stellschrauben justieren, um die finanzielle Belastung, die auf die Stadt mit der musikalischen Umrahmung des Christkindlesmarktes zukommt, in einem vertretbaren Rahmen zu halten.“

Rückgriff auf nicht GEMA-pflichtiges Liedgut

Konkret bedeutet dies, dass die Stadt beim Christkindlesmarkt 2023, der in wenigen Tagen offiziell eröffnet wird, weitgehend auf nicht GEMA-pflichtiges Liedgut zurückgreifen wird. Ein Umlegen der GEMA-Vergütung auf die Beschicker des Marktes, die sich in einem ohnehin schwierigen wirtschaftlichen Umfeld bewegen, hatte die Stadt von Anfang an ausgeschlossen. „Dabei bleibt es auch“, betont Oberbürgermeister Ebersberger.

Bayreuth war mit seinem Weihnachtsmarkt beileibe nicht der einzige Fall, bei dem die von der GEMA eingeführte neue Tarifstruktur zu großen Verwerfungen führte. Beim Deutschen Städtetag gingen in den vergangenen Monaten zahlreiche Berichte aus anderen Städten ein, die ebenfalls deutlich erhöhte Forderungen für regelmäßig stattfindende Märkte meldeten. Als kommunaler Spitzenverband hatte der Deutsche Städtetag daraufhin das Gespräch mit den Verantwortlichen der GEMA gesucht. Es brauche angemessene Tarife, die eine Fortführung der Weihnachtsmärkte erlauben und für die Städte Planungs- und Kostensicherheit gewährleisten. Da das erreichte Verhandlungsergebnis lediglich für die Jahre 2022 und 2023 gelten soll, bedarf es dringend weiterer Verhandlungen der kommunalen Spitzenverbände, um die Weihnachtsmärkte in ihrer traditionellen Form dauerhaft zu erhalten.