Hinweise des Umweltamtes zum Schutz der vom Aussterben bedrohten Vögel
Auf dem Schlot der ehemaligen Brauerei in Oberkonnersreuth hat sich wieder ein Storchenpaar eingefunden. Um den Tieren eine ungestörte Brutzeit zu ermöglichen, sollte das Abbrennen von Feuerwerken in der Nähe des Horstes, also im Ortskern von Oberkonnersreuth, von Anfang April bis Ende August unterbleiben. Hierauf macht das Umweltamt der Stadt aufmerksam. Sollte auf ein Feuerwerk nicht verzichtet werden können, so ist auf einen ausreichenden Abstand zum Storchenhorst zu achten. Je nach Lage des Horstes und der Höhe und Intensität des Feuerwerks sollte dieser mindestens 600 Meter betragen.
Der Weißstorch gehörte einst zu den weitverbreiteten Brutvögeln in Europa. Nach einem starken Rückgang der Bestände Ende der 1970er Jahre, hat sich die Population des Weißstorchs dank eines Artenhilfsprogramms in den vergangenen Jahren wieder deutlich erholt. Und so brütet schon seit Jahren regelmäßig auch ein Storchenpaar in Oberkonnersreuth mit gutem Erfolg. In den Jahren 2017 und 2018 sind jeweils drei Jungstörche ausgeflogen, im vergangenen Jahr waren es sogar vier.
Tod durch Stromschlag
Dennoch gibt es viele Gefährdungen für den Weißstorch. Direkte Verluste werden unter anderem durch die Verdrahtung der Landschaft verursacht. Viele der bei uns verunglückten Weißstörche sind das Opfer von Stromschlag an Masten. Eine weitere Gefahr für die Störche sind die sich deutlich verschlechternden Ernährungsbedingungen. Die Entwässerung von Feuchtwiesen, die Beseitigung von Gewässern wie Tümpel und Wiesengräben und die Regulierung von Flüssen sowie die intensiver werdende Nutzung von Grünland schmälern die Überlebenschance einer Storchenbrut.
Eine neue Gefahr ist erst in den vergangenen Jahren durch das Abbrennen von Feuerwerken in der Nähe der Horste hinzugekommen. Dies kann dazu führen, dass die Altvögel in Panik das Gelege oder die Jungvögel verlassen. Die Gelege kühlen aus, die Jungvögel verhungern oder werden von Greifvögeln geschlagen.
Wer Weißstörche während der Brutzeit erheblich stört, verstößt gegen das Bundesnaturschutzgesetz und muss mit einer Geldbuße rechnen. Unabhängig hiervon sind Feuerwerke außerhalb der Jahreswende ohnehin beim Gewerbeaufsichtsamt anzuzeigen beziehungsweise bedürfen der Genehmigung durch das Amt für öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz der Stadt Bayreuth.