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04.04.2022

Am Eichelberg: Planunterlagen können eingesehen werden

Auslegungsfrist läuft vom 4. April bis 4. Mai – Planungsstand mit Umweltbericht kann auch online abgerufen werden

Die Stadt Bayreuth beabsichtigt, die planungsrechtlichen Grundlagen für ein neues Wohngebiet Am Eichelberg zu legen. Der aktuelle Bebauungsplanentwurf, ein Umweltbericht sowie weitere umweltbezogene Informationen liegen ab Montag, 4. April, im Stadtplanungsamt aus. Die Unterlagen können bis einschließlich 4. Mai im Neuen Rathaus, Luitpoldplatz 13, Öffentliche Planauflage (9. OG), während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Mittwoch von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr) eingesehen werden. Sie stehen während der Auslegungsfrist auch online hier auf der Homepage der Stadt zur Verfügung.

Das neue Wohngebiet liegt im Osten von Bayreuth am nördlichen Ausläufer des Eichelbergs. Das fragliche Areal wird aktuell überwiegend landwirtschaftlich genutzt und ist nur mit zwei Gartenhäuschen bebaut.  Die Stadt will hier ein Wohngebiet landschaftlicher Prägung mit differenzierten Wohnungsangeboten entwickeln, das sich von der Bebauungsstruktur in das bestehende Wohngebiet Colmdorf/Eichelberg einfügen soll. In seinem zentralen Bereich sind Reihenhäuser und ein Mehrfamilienhaus geplant, ansonsten neben Doppelhäusern schwerpunktmäßig Einfamilienhäuser.

Deutliche Verkleinerung des Baugebiets

Ein wesentliches Merkmal des Entwurfs ist die Schaffung einer zentralen öffentlichen Grünfläche, die den Bewohnern naturnahe Rückzugsgebiete von hoher Qualität bieten und das Wohnquartier mit der umliegenden Landschaft vernetzten soll. Weiterhin soll eine Kaltluftströmung in Ost-West-Richtung gewährleistet werden. Diese Grünbereiche bilden zusätzlich Lebensraum für Tiere und Pflanzen.

Gegenüber dem bisherigen Planungsstand wurden folgende wesentliche Änderungen vorgenommen:

  • Das Neubaugebiet wird gegenüber der ursprünglichen Planung deutlich verkleinert und auf maximal 59 Wohneinheiten reduziert.
  • Die höheren Lagen des Eichelbergs werden von einer Bebauung freigehalten. Darüber hinaus wird eine Kaltluftschneise in Ost-West-Richtung freigehalten, um eine Frischluftbewegung vom Eichelberg in Richtung Innenstadt / Neue Heimat zu ermöglichen.
  • Eine Beeinträchtigung des Panoramawegs als wichtigen Freizeit- und Erholungsweg wird durch die Reduzierung des Geltungsbereichs vermieden. Sichtbeziehungen in alle Himmelsrichtungen werden bewahrt durch eine die Topographie berücksichtigende Planung in Form von Höhenbegrenzungen und ausreichenden Abständen zum Panoramaweg gewahrt. Der Panoramaweg selbst wird weiterhin dauerhaft als Fuß- und Radweg gesichert. Ein Anschluss zum Neubaugebiet über einen Rad- und Fußweg entfällt.
  • Die Erschließungsstraßen des Wohnquartiers werden im Bebauungsplanentwurf als verkehrsberuhigter Bereich festgesetzt.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung Ende Februar der vorliegenden Planung zugestimmt und die Verwaltung mit den weiteren planungsrechtlichen Schritten beauftragt. Während der Auslegungsfrist besteht die Gelegenheit, sich zur Planung zu äußern und sie zu erörtern. Gerne können Fragen telefonisch oder per E-Mail gestellt werden. Soweit eine persönliche Einsicht in die Planung im Rathaus gewünscht wird, wird um Vereinbarung eines Termins unter der Telefonnummer 0921/25-1660 gebeten. Mitarbeiter/innen des Stadtplanungsamtes stehen für Auskünfte Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und bei Bedarf am Nachmittag gerne zur Verfügung.