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07.03.2022

XXXLutz-Ansiedlung Thema im Bauausschuss

Fortführung der Bauleitplanverfahren für das Areal der ehemaligen Markgrafenkaserne

Der Bauausschuss des Stadtrats wird sich in seiner Sitzung am Dienstag, 8. März, ab 16 Uhr, mit der Fortführung der Bauleitplanverfahren zur Ansiedlung von zwei großflächigen Möbelmärkten auf dem Areal der ehemaligen Markgrafenkaserne befassen. Insgesamt ergibt sich für das Projekt eine Verkaufsfläche von 31.500 Quadratmetern, aufgeteilt auf ein XXXLutz-Möbelhaus mit 24.000 Quadratmetern Verkaufsfläche und einen Mömax-Mitnahmemarkt mit 7.500 Quadratmetern Verkaufsfläche.

Das Neue Rathaus

Ebenfalls auf der Tagesordnung steht die Erstellung eines kommunalen Denkmalschutzkonzeptes für das Areal Opernstraße, Münzgasse und Badstraße. Das Grundstück der ehemaligen Sparkasse ist an einen Projektentwickler verkauf worden. Es beinhaltet die Gebäude Opernstraße 8-12 und Badstraße 5-7. Der neue Eigentümer möchte das Areal als „Kultur Quartier Bayreuth“ entwickeln, das Platz für Nutzungen in den Bereichen Kultur, Wohnen, Büro, Gastronomie und Handel schafft. Kernpunkt des Vorhabens ist ein Neubau südlich neben dem Welterbe Markgräfliches Opernhaus.

Mit Blick auf die Verträglichkeit dieser Planung mit dem Welterbe-Status des Markgräflichen Opernhauses ist eine Analyse des Umfeldes erforderlich. Die Stadtverwaltung will daher zusammen mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege ein kommunales Denkmalkonzept erarbeiten, das die denkmalpflegerisch-städtebaulichen Werte des Weltkulturerbes Markgräfliches Opernhaus untersucht und deren Bedeutung darstellt. Nach Fertigstellung dieses Konzeptes soll dann der weitere Abstimmungsprozess mit dem Eigentümer hinsichtlich einer dem Welterbe verträglichen Gestaltung des Projektes erfolgen.

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Corona-Regeln:
An Sitzungen des Stadtrats und seiner Ausschüsse dürfen aufgrund der Corona-Pandemie nur Personen teilnehmen, die über einen aktuellen negativen POC-Schnelltest (Gültigkeit: 24 Stunden) verfügen – egal, ob sie geimpft, genesen oder nicht geimpft sind. Betroffen sind gleichermaßen Stadtratsmitglieder, Rathaus-Beschäftigte und Besucher/innen.