Stadtrat Bayreuth

Stadtrat und Oberbürgermeister sind die Hauptorgane der Stadt Bayreuth. Sie werden in allgemeiner, freier und geheimer Wahl gewählt. Im März 2020 fanden in der Stadt Bayreuth Stadtratswahl und OB-Wahl erstmals zeitgleich statt.

Die Stadt Bayreuth wird durch den Stadtrat verwaltet, soweit nicht der Oberbürgermeister selbstständig entscheidet. Die genaue Abgrenzung der Kompetenzen ist in der Gemeindeordnung geregelt. Der Stadtrat überwacht ferner als Kollegialorgan die Stadtverwaltung, insbesondere auch die Ausführung der Stadtratsbeschlüsse.

Die Gemeindeordnung des Freistaats Bayern bekennt sich zum Gedanken der repräsentativen Demokratie. Ein imperatives Mandat ist nicht zulässig, das heißt, dass das gewählte Stadtratsmitglied in seinen Entscheidungen nicht an Weisungen seiner Wähler oder seiner Partei gebunden ist.

Der Stadtrat fasst seine Beschlüsse in Sitzungen. Hierzu müssen sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen und eine Mehrheit der Stadträtinnen und -räte anwesend sowie stimmberechtigt sein.

Sitzverteilung

Wahlperiode 2020 – 2026

© Stadt Bayreuth
Fraktion
Sitze
CSU
10 Sitze
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN (GRÜNE) 8 Sitze
SPD
8 Sitze
Bayreuther Gemeinschaft - Freie Wähler (BG)
7 Sitze
Junges Bayreuth (JB)
3 Sitze
FDP
2 Sitze
Die Unabhängigen (DU)
2 Sitze
AfD
2 Sitze
Frauenliste (FL)
1 Sitz
DIE LINKE
1 Sitz
Gesamt
44 Sitze